Therapie nur im Krankenhaus

9. September 2017

Ein Schüler aus Wien leidet an der unheilbaren Stoffwechselerkrankung. Er muss zur Therapie alle zwei Wochen für einen Tag ins Krankenhaus. Das Fernbleiben von der Schule und der Aufenthalt im Krankenhaus sind für ihn eine große Belastung, er möchte die Infusionen zuhause bekommen. Die WGKK lehnt aber die Übernahme der Kosten der sogenannten Enzymersatztherapie als Heimtherapie ab.

Ein junger Bub leidet an einer angeborenen und nicht heilbaren Stoffwechselerkrankung. Bei dem sogenannten Morbus-Pompe-Syndrom kann der Körper keine ausreichende Menge an Enzymen bilden, was sich in fortschreitendem Muskelschwund, vor allem im Bereich der Atem- und rumpfnahen Skelettmuskulatur, bemerkbar macht. Um das fehlende Enzym intravenös, also per Infusion, aufzunehmen, muss der Schüler alle zwei Wochen für einen Tag ins Krankenhaus. Das Fernbleiben von der Schule und die Aufenthalte im Krankenhaus belasten den jungen Schüler sehr. Er möchte die sogenannte Enzymersatztherapie zuhause erhalten. Ein entsprechender Antrag wurde von der WGKK jedoch abgelehnt.

Im Studio diskutierte Volksanwalt Kräuter mit Frau Dr. Karin Zoufal, Direktorin der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK).

Laut WGKK bestehe die Gefahr schwerer, infusionsbedingter Reaktionen. Es solle bei Komplikationen eine angemessene Notversorgung verfügbar sein. Für Volksanwalt Kräuter ist diese Argumentation nicht verständlich. Schließlich habe der Bub seit Beginn der Therapie das Medikament gut vertragen. Außerdem wird die Behandlung zuhause den Patientinnen und Patienten in Vorarlberg und Oberösterreich sehr wohl ermöglicht. Dr. Zoufal wies darauf hin, dass der Hauptverband mit Bescheid beschlossen habe, die Verabreichung dieses Medikaments nur für Krankenanstalten zuzulassen. Möglicherweise könne die Therapie zumindest auf den Nachmittag verlegt werden, sodass der Schulunterricht am Vormittag besucht werden könnte.

Volksanwalt Kräuter zeigte sich mit dieser Lösung nicht zufrieden und betont, dass es - wie so oft - zu unterschiedlichen Behandlungen in den Bundesländern kommt. Schließlich könne es nicht sein, dass „eine Familien in Wien anders behandelt wird als eine Familie in Oberösterreich oder Vorarlberg“. „Wir werden uns an den Hauptverband wenden, um eine Lösung im Sinne des Buben zu erzielen.“, schließt der Volksanwalt.

 Nachgefragt: Betreutes Wohnen in OÖ

Ein junger Oberösterreicher erlitt bei seiner Geburt einen Schlaganfall, der eine Gehirnblutung zur Folge hatte und insgesamt 15 Operationen am Kopf nach sich zog. Der mittlerweile 27-Jährige hat neben körperlichen Beeinträchtigungen auch Einschränkungen in seinen kognitiven Fähigkeiten. Nach dem Besuch der Volks- und Sonderschule erlernte er in einer geschützten Lernwerkstätte den Umgang mit dem Computer und geht einer Beschäftigung nach.

Um ihrem Sohn ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, bemühte sich die Mutter vergebens um einen Platz in einer Wohngruppe und eine persönliche Assistenz.

 Die Oberösterreichische Landesregierung verweist in Bezug auf die persönliche Assistenz auf das oberösterreichische Chancengleichheitsgesetz (Oö. ChG), wonach eine persönliche Assistenz nur jenen Personen zusteht, die eine körperliche Beeinträchtigung haben. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten gibt es zwar eine Unterstützung in Form der Mobilen Betreuung, diese steht aber am Abend nur eingeschränkt zur Verfügung. Volksanwalt Kräuter setzt große Hoffnung in das künftige Regierungsprogramm, das ein wichtiger Impuls für die Chancengleichheitsgesetze der Länder sein soll. Zum vollbetreuten Wohnen konnte Volksanwalt Kräuter erfreulicherweise mitteilen, dass ein Platz in einer Wohngruppe ermöglicht wurde.