Ausgrenzung von Kind mit Diabetes in Montessori-Schule
In einer Montessori-Schule ist ein an Diabetes erkrankter Bub vom Unterricht ausgeschlossen worden. Für Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer, zuständig für die Überprüfung der Schulverwaltung, ist dieser Umstand empörend und inakzeptabel: "Es kann nicht sein, dass es im österreichischen Bildungssystem keinen Platz für Kinder mit Diabetes gibt. Das Leben bringt für chronisch kranke Kinder ohnehin genug Beschwernisse mit sich. Unnötige Ausgrenzungen dürfen nicht toleriert werden."
Da es sich bei der Montessori-Schule um eine private Einrichtung handelt, kann die Volksanwaltschaft die Schule nicht direkt überprüfen. Da jedoch darüber hinaus auch der Verdacht der Diskriminierung eines Transgenderkindes publik wurde, leitet Volksanwalt Fichtenbauer ein Prüfverfahren ein, um zu erfahren, ob sich die staatliche Schulaufsicht ausreichend mit der betreffenden Schule auseinandergesetzt hat. Auch Privatschulen, vor allem wenn sie ein Öffentlichkeitsrecht haben, unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.
Für Volksanwalt Fichtenbauer besteht über den Einzelfall hinaus ein systembedingtes Problem. Immer wieder beschweren sich Eltern chronisch kranker Kinder bei der Volksanwaltschaft über eine unangemessene, den Bedürfnissen ihrer Kinder nicht oder nur unzureichend entsprechende Behandlung in der Schule. Meist sind die Kinder nicht mit ständigen Einschränkungen belastet und benötigen keine oder nur kleine Hilfestellungen, vor allem aber brauchen sie Verständnis für ihre Situation. Dies sollte man auch von privaten Anbietern verlangen können.