Streit trotz Haftungsanerkennung von Behandlungsfehler im Krankenhaus

22. April 2017

Im Alter von 11 Jahren  erkrankte eine Schülerin aus Salzburg  an einer Gehirnhautentzündung. Im Zuge einer  Krankenhausbehandlung kam es zu einer Fehlbehandlung mit weitreichenden Folgen. Die junge Frau kann seither den rechten Unterarm  nur eingeschränkt benützen. Den  Behandlungsfehler hat das Land Salzburg als Träger des Krankenhauses 2001 anerkannt und die Zusage abgegeben, für aus der Fehlbehandlung resultierende Folgeschäden auch in Zukunft aufzukommen.  Immer wieder gibt es aber Probleme, weil die Notwendigkeit von Assistenzleistungen bestritten oder den Folgen der Gehirnhautentzündung zugeschrieben werden.

Für die Absolvierung der regelmäßigen Physio- und Ergotherapie betreffend den Unterarm benötigt die junge Frau, die wegen der Gehirnhautentzündung einen Rollstuhl benützt, die Unterstützung  ihres Vaters, der sie dort hinbringt und ihr beim An- und Auskleiden behilflich ist,. Die Versicherung kam  jedoch bislang lediglich für die Reisekosten nicht aber für dessen  Assistenzleistung auf.

Noch in der Sendung wird  mitgeteilt, dass die Versicherung die einmaligen Kosten der Assistenz in der Höhe von rund 1500 Euro ersetzen wird.

Volksanwalt Kräuter zeigt sich über den Kostenersatz erfreut, appelliert jedoch an das Land Salzburg eine Einigung mit der Versicherung zu erzielen, damit auch die zukünftigen finanziellen Belastungen der Familie gedeckt werden.

 

Nachgefragt: Umstrittene Cannabis-Schmerztherapie

Seit einem Bandscheibenvorfall klagt ein Wiener über unerträgliche Schmerzen. Um sein Leiden zu lindern, werden ihm morphinhältige Medikamente verschrieben. Die Einnahme dieser ist für ihn jedoch mit sehr starken Nebenwirkungen verbunden. Durch die Einnahme von Medikamenten auf Cannabisbasis merkt er eine deutliche Verbesserung seines Zustandes. Der Nachteil: Die teuren Medikamente werden nicht von der Gebietskrankenkasse erstattet, da sie nicht als Schmerzmedikamente zugelassen sind. Volksanwalt Günther Kräuter forderte in der Sendung eine Ausweitung der Sondergenehmigung für Schmerzpatienten, wenn herkömmliche Therapien nicht anschlagen.

Im Anschluss an die Sendung und nach einem Termin bei der Schmerztherapeutin bewilligte die Wiener Gebietskrankenkasse das Medikament. Trotz des positiven Ausgangs in diesem Einzelfall und der merkbaren Tendenz diese Präparate zu verschreiben,  gibt es noch zahlreiche bürokratische Hürden zu überwinden, um einen Kostenersatz von den Krankenkassen zu bekommen, kritisiert Volksanwalt Günther Kräuter. Er diskutierte mit dem Leiter der klinischen Abteilung für Schmerztherapie am AKH Wien, Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Kress über patientenfreundliche und medizinisch vertretbare Lösungen.

Volksanwalt Kräuter fordert neben der Vereinheitlichung der Verschreibungspraxis und der Kostenübernahme durch die Krankenkassen die Einberufung einer Expertinnen- und Expertengruppe, wie sie im Februar vom Gesundheitsministerium angekündigt wurde zur Förderung der Schmerzforschung in Österreich.