Umstrittene Cannabis-Schmerztherapie

14. Mai 2016

Seit einem Bandscheibenvorfall klagt ein Wiener über unerträgliche Schmerzen. Um sein Leiden zu lindern, werden ihm starke Schmerzmittel, sogenannte Morphin- oder Opiatpräparate, verschrieben. Die Einnahme dieser Medikamente ist für ihn jedoch mit sehr starken Nebenwirkungen verbunden, die ihn auch bei der Ausübung seines Berufes einschränken. Als Teilnehmer einer Studie des Schmerzkompetenzzentrum Bad Vöslau, die Medikamente auf Cannabisbasis testet, bemerkt er eine deutliche Besserung seines Zustandes. Der Nachteil: Nach Ablauf der Studie muss er die Medikamente, die mit rund 300 bis 500 Euro monatlich zu Buche schlagen, selber finanzieren – sie werden von der zuständigen Gebietskrankenkasse nicht erstattet!

Die Vertreter des Hauptverbandes und der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) erklären in der Sendung „Bürgeranwalt“, dass Cannabispräparate nicht als Schmerzmedikamente zugelassen sind und daher nicht zur Behandlung von Schmerzen bzw. nur mit Sondergenehmigung verschrieben werden. Die Kosten werden lediglich bei der Behandlung von Krebserkrankungen und Multipler Sklerose übernommen.

Volksanwalt Günther Kräuter fordert, dass Cannabispräparate, nachdem die üblichen Therapien nicht die gewünschte Wirkung erzielt haben, eingebettet in eine umfassende Therapie, eingesetzt werden sollen. Wünschenswert ist eine Ausweitung der Sondergenehmigungen für Schmerzpatientinnen und- patienten, die durch die üblichen Therapien mit unzumutbaren Nebenwirkungen kämpfen müssen. In Deutschland habe bereits ein Umdenken in diesem Sinne stattgefunden. Mittlerweile gibt es einen Gesetzesentwurf für die Zulassung der Cannabismedikamente als Schmerzmittel.

WGKK und Hauptverband sagen zu, den Einzelfall einer neuerlichen Überprüfung zu unterziehen.

 

Unterwassertherapie

Seit Herbst 2014 ist der Neubau der burgenländischen Gebietskrankenkasse (BGKK) in Arbeit und wird im Herbst dieses Jahres fertiggestellt. Das Ambulatorium der Hauptstelle wird nach dem Umbau nicht mit einem Becken für Unterwassertherapie ausgestattet sein. Diese Beschwerde brachte eine burgenländische Pensionistin bei der Volksanwaltschaft ein.

Sie betont die positive Wirkung der ambulanten Unterwassertherapie und ihren therapeutischen Nutzen. Unterstützung erhielt sie von rund 700 Personen – darunter 18 Ärztinnen und Ärzte aus der Region.

Die BGKK befindet, dass diese Art der Therapie nicht mehr den medizinischen Standards entspricht und nur im stationären Bereich wirksam sei.

Volksanwalt Günther Kräuter betont in der Sendung, dass im völlig falschen Bereich gespart werde. Schließlich gehe es um die Mobilität älterer Menschen und nicht alle können sich einen Kuraufenthalt leisten. Ein nachträglicher Einbau eines Wasserbeckens sei jedoch weder rechtlich noch finanziell zu rechtfertigen. Volksanwalt Kräuter fordert bei zukünftigen Projekten eine ambulante Unterwassertherapie zu ermöglichen.