Steiler Anstieg der Beschwerden von Asylwerbenden
In ihren Berichten weist die Volksanwaltschaft seit Jahren auf die lange Verfahrensdauer in Asylangelegenheiten hin. Nach einem Rückgang im Jahr 2012 stiegen die Beschwerdefälle 2013 wieder an. So beschwerten sich im Jahr 2012 47 Personen über die Dauer des Verfahrens beim Bundesasylamt, davon waren 20 Beschwerden berechtigt. Im Jahr 2013 beschwerten sich 58 Personen, davon waren 27 Beschwerden berechtigt.
Mit 1. Jänner 2014 nahm das neue Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl seine operative Arbeit auf. Neben fremdenrechtlichen Angelegenheit ist es als Nachfolgerin des Bundesasylamtes auch für die Durchführung des erstinstanzlichen Asylverfahrens zuständig. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, kündigte an, dass durch die Neuorganisation die Asylwerber schnellere Gewissheit erhalten würden, ob sie im Land bleiben können oder nicht. Gerade in diesem sensiblen Bereich wäre ihr eine rasche und menschenwürdige Abwicklung der Asylverfahren wichtig.
„Ich kann diesen Optimismus nicht teilen“, kritisiert Volksanwalt Peter Fichtenbauer die Innenministerin. In der Volksanwaltschaft seien im Jahr 2014 bereits 161 neue Beschwerden wegen der langen Dauer des erstinstanzlichen Asylverfahrens eingelangt. Von den 99 bereits abgeschlossenen Prüfverfahren waren 97 Beschwerden berechtigt. In Anbetracht der extrem stark ansteigenden Erstasylanträge – so stellten allein im September 2014 um 150 Prozent mehr Menschen einen Asylantrag in Österreich als im Vergleichszeitraum des Vorjahres – hält es der Volksanwalt für unumgänglich, rechtzeitig die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zu treffen.