SERIE KINDERRECHTE: Mangelnde Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

23. Februar 2015

Derzeit befinden sich rund 750 Kinder und Jugendliche in den Erstaufnahmezentren des Bundes in Traiskirchen und Thalham, für die niemand die Obsorge übernimmt. Volksanwalt Kräuter kritisiert die derzeitigen Bedingungen und stellt einen Missstand bei der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen fest. 

Die Volksanwaltschaft fordert, dass  die Länder  im Rahmen der  Kinder- und Jugendhilfe die Obsorge über die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sofort nach deren Eintreffen in Österreich übernehmen. Minderjährige Flüchtlinge haben besondere Bedürfnisse und müssen in Einrichtungen für Kinder untergebracht werden: „Spezielle Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge müssen sozialpädagogischen Kriterien, die in der Kinder- und Jugendhilfe üblich sind, gerecht werden. In den einzelnen Bundesländern sollen Clearingstellen für die Bedarfsabklärung und die Zuweisung dieser Kinder und Jugendlichen geschaffen werden,“ so Kräuter. Bei den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe dürfe nicht zwischen Kindern mit österreichischer Staatsbürgerschaft und solchen, die in Österreich Schutz suchen, unterschieden werden. Die UN-Kinderrechtskonvention sichere Kindern und Jugendlichen einen Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates zu. Diese Bestimmung ist in Österreich im Verfassungsrang und diesen Ansprüchen müsse man gerecht werden, kritisiert Kräuter die derzeitige Ungleichbehandlung.

Weiteren Handlungsbedarf sieht die Volksanwaltschaft bei den derzeitigen Kostenhöchstsätzen in der Grundversorgung von 77 Euro und dem Zugang zur Schulbildung: Die allgemein in der Kinder- und Jugendhilfe geltende Sätze beginnen bei 120 Euro und können bis zu einigen hundert Euro betragen. Die Sätze für minderjährige Flüchtlinge müssen diesem finanziellen Rahmen angepasst werden, fordert die Volksanwaltschaft. Auch in die Bildung der Kinder und Jugendlichen müsse mehr investiert werden: „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge müssen unbedingt Zugang zur Schulbildung und vollen Zugang zu Lehrausbildungen bekommen. Bildung ist eine wichtige Investition in die Zukunft dieser Kinder“, so Kräuter abschließend.