Rinderanbindehaltung

1. April 2017

Tiere dürfen laut Tierschutzgesetz nicht dauernd angebunden werden. Ausnahmen sind jedoch möglich, wenn den Tieren – speziell bei der Rinderhaltung - Bewegungsmöglichkeiten an mindestens 90 Tagen im Jahr gewährt werden. Sprechen hingegen zwingende rechtliche oder technische Gründe gegen einen Auslauf oder Weidegang, so können die Tiere ganzjährig angebunden werden.

Volksanwalt Kräuter konfrontierte den Präsidenten der Salzburger Landwirtschaftskammer, Abg. z. NR Ök.-Rat Franz Eßl in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ und beanstandete vor allem die sehr allgemein gehaltenen Ausnahmen, die den Bauern die ganzjährige Anbindehaltung vereinfachen.

Ideal wäre, laut Eßl, ein Laufstall mit intensiver persönlicher Betreuung und Weidegang. Dies sei aber vor allem im Hinblick auf die notwendigen Umbauten von Ställen nicht überall möglich.

Volksanwalt Kräuter lobt vorweg die positiven Änderungen, die das Parlament im Zuge der Novelle beschlossen hat: So seien etwa die Würgehalsbänder bei Hunden abgeschafft worden und das Aussetzen von Zuchttieren für die Jagd sei nicht mehr erlaubt.

Die Anbindehaltung von Rindern, die vorher in Form einer Verordnung geregelt war, wurde jetzt ins Gesetz „einzementiert“. Dadurch kommt es zu dem unhaltbaren Zustand, dass „die Lebewesen sich nicht einmal in ihrem Leben umdrehen können“, so der Volksanwalt. Dass es sich nur um wenige Bauernhöfe handle, die diese Art der Tierhaltung betreiben, lässt Volksanwalt Kräuter nicht gelten.

Aufgrund der niedrigen Anzahl an Überprüfungen – laut Tierschutzkontrollverordnung nur zwei Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe – würde eine Meldepflicht, wie sie im Rahmen der Novelle zudem beschlossen wurde, zumindest Informationen über die Haltung liefern.

„Es ist ein gewisser Fortschritt, weil man zumindest über Daten verfügen wird. Diese werden wir in der Volksanwaltschaft akribisch kontrollieren, wie diese Daten erhoben werden und was sich davon ableiten lässt.“, schließt Kräuter.

 

Nachgefragt: Gangbetten

Regelmäßig müssen Patientinnen und Patienten in Spitälern des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) in Betten am Gang liegen – ohne Privatsphäre und ohne Ruhe. Dieses Problem sorgt seit Jahren für Diskussionen, auch die VA verzeichnete diesbezüglich Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern.

So meldete sich bei der VA etwa eine Wienerin, die trotz einer monatelang avisierten Meniskusoperation im Wilhelminenspital kein Bett in einem Krankenzimmer erhielt und die Nacht in einem Bett am Gang verbringen musste. Doch nicht nur im Wilhelminenspital, in fast allen Wiener Gemeindespitälern gehören Gangbetten zum Alltag.

Eine verstärkt aufgetretene Grippewelle verschärfte das Problem noch. Es zeigte sich jedoch, dass es sich bei den Gangbetten um ein strukturelles Problem handelt, das nicht nur zu Spitzenzeiten auftritt. So berichtete eine Betroffene der Volksanwaltschaft gar über mehrere Gangbetten in der Onkologie eines Wiener Spitals.

Im Studio teilte der Vertreter des KAV, Dr. Michael Binder mit, welche Maßnahmen in Zukunft getroffen werden, um Gangbetten zu vermeiden.

So versuche der KAV etwa die Verweildauer der Patientinnen und Patienten in den Spitälern zu senken, zu diesem Zweck seien Entlassungsmanagerinnen und -manager eingesetzt worden. Zudem werde forciert, Patientinnen und Patienten erst am Tag ihrer OP im Spital aufzunehmen. Weiters soll laut KAV ab Mitte des Jahres 2017 ein auf Stunden genaues Gangbetten-Monitoring einsetzen. Die Anzahl der Gangbetten in den einzelnen Spitälern des KAV soll ab dann nach Stunden erfasst werden

Zentrale Notaufnahmen an den einzelnen Spitälern versorgen Patientinnen und Patienten, die keinen Termin an einer Fachabteilung haben und entscheiden, ob eine Indikation zur Aufnahme in ein Spital besteht. Dadurch sollen Patientinnen und Patienten rasch an den fachlich zutreffenden Abteilungen aufgenommen und Gangbetten vermieden werden.

Die Volksanwaltschaft begrüßt aber die angekündigten Maßnahmen des KAV und wird die weitere Entwicklung im Rahmen ihrer gesetzlich festgelegten Kontrollaufgaben weiter beobachten und überprüfen. „Das Ziel muss es sein, Gangbetten in Spitälern künftig zur Gänze zu vermeiden“, schließt Volksanwalt Kräuter.