Rederecht im Landtag gefordert
27. August 2014
Im Sinne einer optimalen Entfaltung des präventiven Menschenrechtsschutzes ist es wichtig, dass Erkenntnisse der Volksanwaltschaft auf Länderebene ausführlich mit der Landespolitik diskutiert werden können. Die Volksanwaltschaft fordert daher ein Teilnahme- und Rederecht in allen Landtagen. Derzeit ist dies nur in Wien, teilweise in Salzburg und der Steiermark gewährleistet.