Parlamentsbericht der Volksanwaltschaft im Ausschuss debattiert

3. Juni 2016

Zunächst stellte der Vorsitzende Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer Zahlen und Fakten aus dem Berichtszeitraum dar. Besonders häufig waren Beschwerden zur Dauer von Asylverfahren, Probleme mit sozialen Leistungen wie Pension oder Mindestsicherung sowie Beschwerden betreffend Sachwalterschaften. Zur allgemeine Wahrnehmung der Volksanwaltschaft ließ sich 2015 besonders Erfreuliches verzeichnen: Eine Studie zum Thema „Die Volksanwaltschaft in den Augen der österreichischen Bevölkerung“ durch das IMAS-Institut zeigte, dass die Volksanwaltschaft 70% der Österreicherinnen und Österreicher ein Begriff ist. Dabei wurde die Volksanwaltschaft als besonders bürgernah wahrgenommen.

Zentraler Themenkreis der Debatte war zunächst die bundesweite bedarfsorientierte Mindestsicherung. Volksanwalt Kräuter unterstrich unmissverständlich: „Die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist ein Rettungsring und keine Hängematte. Dass einzelne Bundesländer Regelungen zu Lasten von bestimmten Gruppen von Anspruchsberechtigten treffen und getroffen haben, widerspricht nicht nur bundesweiten Vereinbarungen sondern ist menschenrechtlich unvertretbar.“

Auch Probleme der Sachwalterschaft, welche die Volksanwaltschaft jedes Jahr erneut intensiv beschäftigen, wurden eingehend debattiert. „Hunderte Personen wenden sich jährlich an die Volksanwaltschaft“, so Volksanwältin Gertrude Brinek, „Alltägliche Entscheidungen werden ohne Zustimmung getroffen, Besitz veräußert und benötigtes Geld zurückgehalten oder gar anderweitig verteilt.“ Die Wahrnehmungen der Volksanwaltschaft zeigen, dass sowohl gesetzliche Maßnahmen als auch zusätzliche Betreuungsformen für Betroffene und deren Angehörige erforderlich sind.

Zur Diskussion standen des Weiteren die Kürzungen des Militärbudgets, welche die prekäre und verfassungswidrige Situation der mangelhaften militärischen Luftraumüberwachung bei Nacht zur Folge haben. Auch die Ausstattung der Truppe ist inadäquat. „Die Abstriche bei den Militärmusikkapellen mögen zwar aus sicherheitspolitischer Sicht nicht das wichtigste Thema sein, haben aber eine starke Symbolik für den Zustand des Bundesheeres. Dies bedeutet eine Beschädigung und Auflassung bewährter Institutionen und beeinflusst das Ansehen der Landesverteidigung maßgeblich“, bemängelt Fichtenbauer.