Neues Erwachsenenschutzgesetz im Ministerrat beschlossen

17. Jänner 2017

Heute wurde das neue Erwachsenenschutzgesetz im Ministerrat beschlossen. Ein Meilenstein in der Weiterentwicklung der Sachwalterschaft. Sowohl Justizminister Brandstetter als auch Volksanwältin Brinek sind sich einig: Mit dem neuen Gesetz wird den Herausforderungen von heute bestmöglich begegnet: Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für die Betroffenen rücken in den Mittelpunkt!


Mit der Reform wird das seit bereits 30 Jahren bestehende System der Sachwalterschaft ersetzt. Der Sachwalter wird zum Erwachsenenvertreter und das Erwachsenenschutzgesetz wird auf insgesamt vier Säulen der Vertretung aufgebaut: Vorsorgevollmacht, die gewählte, die gesetzliche und die gerichtliche Erwachsenenvertretung. Durch diese Neuerungen wird es individuelle Möglichkeiten der Vertretung in vier verschiedenen Abstufungen geben. Wichtig ist, dass die Entscheidungen künftig nicht mehr an betroffenen Personen vorbei gehen. Dadurch soll die Zahl der knapp 60.000 Besachwalteten drastisch gesenkt werden.


Volksanwältin Brinek erklärt: "Das Ziel ist, für jede individuelle Situation die bestmögliche Lösung zu finden, damit den Betroffenen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Handeln ermöglicht wird. Für mich ist wichtig, dass den Betroffenen ein Leben nach ihren Vorstellungen möglich und die Sachwalterschaft das letzte Mittel ist!"


Brinek zeigt sich erfreut, dass die Mittel zur Finanzierung dieses Projekts nunmehr doch noch aufgestellt werden konnten: "Ohne die Hartnäckigkeit des Justizministers wäre das nicht möglich gewesen!"