Mängel bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung

27. August 2014

Die Volksanwaltschaft stellte Mängel beim Vollzug des Mindestsicherungsgesetzes durch das Land Niederösterreich fest. So hat Niederösterreich die erhöhte Familienbeihilfe bei der Bemessung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung als Einkommen angerechnet. Dies widerspricht der 15a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern und stellt Betroffene vor erhebliche finanzielle Probleme. Das Land NÖ stellte diese Praxis aufgrund der Kritik der Volksanwaltschaft und Interessenvertretungen ab. Die Volksanwaltschaft konnte außerdem die im August 2013 geplante Änderung des Mindestsicherungsgesetzes verhindern, mit der es zu einer gleichheitswidrigen finanziellen Benachteiligung von Menschen mit Behinderung gekommen wäre. Geplant war eine zumindest 25-prozentige Kürzung bei der Berechnung der Mindestsicherung für volljährige Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Die Volksanwaltschaft betont, dass die 15a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung einzuhalten ist.