Lärmbelästigung – Untätigkeit der Gewerbebehörde
Die Beschwerdeführerin lebt direkt neben einem Gewerbebetrieb, von dem durch das Auf- und Abladen von Metall und durfch die dazu verwendeten Maschinen großer Lärm ausgeht. Da diese Arbeiten aus ihrer Sicht zum Teil zur Unzeit erfolgten und der Lärm auch immer intensiver wurde, vermutete die Beschwerdeführerin, dass der Betrieb seine gewerberechtliche Bewilligung überschreite und somit gegen die Gewerbeordnung verstoße. Daher erstattete sie mehrere Anzeigen bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land in der Hoffnung, dies würde zur Verbesserung ihrer Lebensqualität führen.
Aber dem war nicht so. Wochen und Monate vergingen und nichts veränderte sich. Ratlos wandte sich die Beschwerdeführerin daher an die Volksanwaltschaft. Im daraufhin eingeleiteten Prüfverfahren stellte sich heraus, dass die Behörde hinsichtlich der von der Frau eingebrachten Anzeigen von November 2014, Februar 2015 sowie von Mai 2015 zunächst untätig blieb und der Betreiber der Betriebsanlage erst Ende Juli 2015, also acht Monate nach Erstattung der ersten Anzeige, dazu aufgefordert wurde, sich zu den in den Anzeigen enthaltenen Vorwürfen zu äußern. Das Verfahren läuft nun.
Für Volksanwalt Dr. Fichtenbauer ist diese Vorgangsweise der Behörde völlig inakzeptabel. "Welche Auswirkungen Lärm sowohl auf unsere physische als auch psychische Gesundheit haben kann, ist bekannt. Daher müssen gerade solche Vorwürfe von den Behörden schnell und sorgfältig überprüft werden, um die betroffene Nachbarschaft zu schützen." Darüber hinaus gehöre es grundsätzlich zu den Aufgaben einer Behörde, Anliegen ernst zu nehmen und sich ihnen so schnell wie möglich zu widmen.