Unzumutbarer Lärm durch benachbarte Sportanlage

5. Mai 2015

Als sich eine unmittelbar betroffene Familie ein Haus im Salzburger Land baute, ahnte sie nicht, dass wenige Jahre später unterhalb des Grundstücks ein Fußballplatz mit Lautsprecheranlage errichtet werden würde. Bald darauf kam auch noch ein Eishockeyplatz dazu, der im Winter fast allabendlich für Lärm und Scheinwerferlicht sorgt. Beide Anlagen werden darüber hinaus für sonstige Freiluftveranstaltungen genützt, sodass die Anrainer nahezu pausenlos einer unzumutbaren Lärmbelästigung ausgesetzt sind. Nach mehrfachen erfolglosen Gesprächen mit dem Bürgermeister wandten sich die Betroffenen an Volksanwältin Brinek, die an der Vorgehensweise der Gemeinde massiv Kritik übt.

Nicht genehmigt sei die Flutlichtanlage, der Beseitigungsauftrag für einen Container wurde bis dato nicht exekutiert und ein Teil des Eishockeyplatzes befindet sich auf dem Immissionsschutzstreifen. Die Volksanwältin dazu: „Die Gemeinde sollte in Bewilligungsangelegenheiten eigentlich Vorbildwirkung haben. Auf die berechtigten Anliegen und Bedürfnisse der Anrainer wurde überhaupt nicht Bedacht genommen, denn es gibt ein Recht auf Ruhe!“ Abschließend fordert Brinek eine verbindliche Vereinbarung zur Reduzierung der Belastung und die ordnungsgemäße Abwicklung aller erforderlichen Genehmigungen.

 

Nachgefragt: Bewilligungsverfahren für Schotterabbau

Im Falle der Sportplatzerrichtung in Gunskirchen hat sich das zuständige Wirtschaftsministerium nunmehr der Rechtsmeinung der Volksanwaltschaft angeschlossen. Die Gemeinde, die im Zuge einer geplanten Sportplatzerrichtung Aushubarbeiten vornimmt und somit Schotter gewinnt, ist aufgefordert, ein Genehmigungsverfahren nach dem Mineralrohstoffgesetz durchzuführen. Dabei haben die betroffenen Anrainer Parteienstellung.