Kostentragung für Wundbehandlung

13. September 2014

Im zwölften Lebensjahr erlitt eine Wienerin eine Knochenmarkseiterung am rechten Bein. Jahrzehnte später, im Dezember 2012, zog ein kleiner Unfall schwerwiegende Folgen nach sich. An der verletzten Stelle entstand zwei Monate später eine Wunde, die ein Jahr lang nicht verheilte.

Der Hausarzt der 70-Jährigen verwies sie auf eine Wundambulanz im Waldviertel. Mehr als 70 Einheiten benötigte die Pensionistin, denn die chronische Wunde brach immer wieder auf. Insgesamt entstanden Kosten von über 2.500 Euro, für die Pensionistin ein kleines Vermögen.

Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) lehnte aber eine Übernahme der Kosten ab,  da die chronische Wunde der Pensionistin nicht in einem Krankenhaus oder von einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegekraft zu Hause behandelt worden sei. Die Wundbehandlung der Wienerin stelle eine Pflegeleistung und keine Krankenbehandlung dar.

Im zweiten Fall ergeht es einem 70-järigen Wiener ähnlich. Er hat, bedingt durch eine Bypass-Operation mit Venenentnahme, eine Wunde am rechten Bein, die seit drei Jahren nicht verheilt. Ein Jahr lang wurde der Pensionist zu diversen Fachärzten, Ambulanzen und Spitälern geschickt – ohne Erfolg. Der Pensionist erfuhr durch Zufall von den guten Erfolgen einer Wundordination im Weinviertel und ist seitdem dort in Behandlung. Bereits nach wenigen Wochen konnte eine Verkleinerung der Wunde erreicht werden. Die Kosten der insgesamt über 80 Behandlungen liegen jedoch bei mehr als 6.000 Euro und werden von der BVA ebenfalls nicht übernommen.

Im Studio der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ erklärt Dr. Silvia Türk, Leiterin der Abteilung für Gesundheitsmanagement des Bundesministeriums für Gesundheit, dass sowohl die Diagnose als auch der Therapievorschlag vom Arzt oder von der Ärztin kommen muss.

Mag. Norbert Amon, Leiter der Abteilung für Leistungspolitik in der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter von der BVA, stimmt zu, dass eine Verpflichtung  der Sozialversicherung gebe, wenn die Behandlung durch diplomiertes Pflegepersonal im Rahmen einer Hauskrankenpflege durchgeführt worden wäre. Er weist jedoch darauf hin, dass Patientinnen und Patienten ohne Hauskrankenpflege in einer Krankenanstalt stationär aufgenommen werden müssten.

Volksanwalt Kräuter betont, dass es sich hierbei um „komplizierte Heilungsprozesse“ und nicht um „kleine Schrammen“ handle. Die Behandlung durch Wundmanager bedarf laut Volksanwalt Kräuter einer „rechtlichen Implantierung“ und sollte, ähnlich wie bei der Logo-, Ergo- oder Physiotherapie, über die Sozialversicherung abgerechnet werden. Ärztliche Anordnung der Diagnose und Therapie soll dem jedoch immer vorangehen.

Bedauerlicherweise komme, so der Vertreter der BVA, auch der Unterstützungsfonds, aufgrund seiner Ausschlussbestimmungen, für die beiden Betroffenen nicht in Frage. 

Für die Volksanwaltschaft ist klar, dass es in Zukunft eine gesetzliche Änderung geben muss. Zudem appelliert Volksanwalt Kräuter an den Vertreter der BVA bei so berücksichtigungswürdigen Fällen den Betroffenen Hilfe anzubieten.

Nachgefragt: Kein Zahnersatz für junge Mutter             

Eine junge Steirerin leidet an Aplasie, einer Erkrankung, die das Fehlen zweiter Zähne zur Folge hat. Insgesamt fehlen ihr zehn Zähne. Um die Lücken im Gebiss zu schließen, ist ein permanenter Zahnersatz erforderlich – Kronen sollen die bestehenden Zähne umschließen, während Brücken die fehlenden ersetzen.

Die Kosten eines Zahnersatzes belaufen sich laut Kostenvoranschlag auf rund 5.500 Euro.  Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (STGKK) sicherte der 25-Jährigen lediglich 1.475 Euro zu. Auf Anfrage der Volksanwaltschaft wurden weitere 1.480 Euro zugesagt.

In der Sendung „Bürgeranwalt“ stellte der Vertreter der STGKK, Prim. Dr. Ralph-Michael Feicht, weitere Möglichkeiten der Finanzierung in Aussicht.

Ein halbes Jahr nach der Sendung werden nicht nur die Kosten für die Kronen und Brücken von der STGKK und dem Land Steiermark übernommen, die junge Mutter erhält zudem Zahnimplantate, die Ende dieses Jahres noch eingesetzt werden.

Volksanwalt Kräuter zeigt sich sehr erfreut über den Ausgang dieses Einzelfalles, gibt aber zu bedenken, dass es in Österreich etwa 100 weitere Fälle im Jahr gibt. Aufgrund der geringen Anzahl der an Aplasie leidenden Personen solle der Hauptverband diese seltene Beeinträchtigung in den Leistungskatalog aufnehmen und eine Direktverrechnung möglichst unbürokratisch anbieten.