Zweisprachige Ortstafeln in Kärnten – Verordnungsanfechtung beim Verfassungsgerichtshof durch die Volksanwaltschaft

26. November 2009

Die Volksanwaltschaft hat beim Verfassungsgerichtshof den Antrag gestellt, die Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt betreffend die Ortschaften Ebersdorf/Drveša vas, Bleiburg/Pliberk und Schwabegg/Žvabek wegen gesetzwidriger Kundmachung aufzuheben.

Bereits am 12. Dezember 2005 sprach der Verfassungsgerichtshof eine Erkenntnis aus, welche die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt dazu verpflichtete bei Erlassungen von verkehrspolizeilichen Verordnungen, welche die Ortschaften Bleiburg und Ebersdorf betreffen, die Ortsbezeichnung sowohl in deutscher als auch in slowenischer Sprache vorzunehmen. In der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt wurden daraufhin die Worte „Bleiburg-Ebersdorf“ und „Bleiburg“, mangels Festlegung der Ortsbezeichnung in slowenischer Sprache, als gesetzwidrig aufgehoben.

Sowohl der damalige Kärntner Landeshauptmann Dr. Jörg Haider als auch das damalige Mitglied der Kärntner Landesregierung Landesrat Gerhard Dörfler haben medial mehrfach angekündigt, die vom Verfassungsgerichtshof ausgesprochene Festlegung von zweisprachigen Ortsbezeichnungen verhindern zu wollen. Am 8. Februar 2006 wurden, in Anwesenheit und unter Mithilfe der beiden genannten Amtsträger, die einsprachigen Ortstafeln einfach „verrückt und neu aufgestellt“. Nach einem Antrag der Volksanwaltschaft jedoch hat der Verfassungsgerichtshof am 26. Juni 2006 die Ortsbezeichnungen „Ebersdorf“ und „Bleiburg“ in jener Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt, welche die Grundlage für diese „Ortstafelverrückung“ bildete, erneut als gesetzwidrig aufgehoben.

Trotz der bestehenden Verpflichtung wurden weiterhin keine zweisprachigen Ortstafeln angebracht. Die anschließend erlassenen Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt zur Festlegung der Hinweiszeichen „Ortstafel“ bzw. „Ortsende“ für die Ortschaften Ebersdorf/Drveša vas, Bleiburg/Pliberk und Schwabegg/Žvabek sahen nun vor, dass die Anbringung der Ortsbezeichnungen in slowenischer Sprache jeweils nur auf Zusatztafeln unter den jeweiligen, einsprachigen Ortstafeln zu erfolgen habe.

Nach weiteren Anträgen der Volksanwaltschaft entschied der Verfassungsgerichtshof am 13. Dezember 2006 (für die Ortschaften Ebersdorf/Drveša vas und Bleiburg/Pliberk), sowie am 12. Dezember 2007 (für die Ortschaft Schwabegg/Žvabek) erneut, dass die Anbringung der slowenischen Ortsbezeichnungen auf diesen Zusatztafeln gesetzeswidrig ist.

Die entsprechenden Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt sehen seitdem keine Zusatztafeln mehr vor. Ungeachtet dessen wurden in den betroffenen Ortschaften jedoch jene Zusatztafeln, die ursprünglich unter den Hinweiszeichen angebracht waren, nun einfach direkt auf die bestehenden Ortstafeln „hinaufgeschraubt“. Aus Anlass medialer Berichterstattung leitete die Volksanwaltschaft daraufhin von Amts wegen ein Prüfungsverfahren ein, um ihre Bedenken auf diese Weise an den Verfassungsgerichtshof heranzutragen.

Die Volksanwaltschaft ist der Ansicht, dass diese Form der Anbringung der slowenischen Ortsbezeichnung ein weiterer Versuch der zuständigen Landesbehörden ist, die Rechtsanschauung des Verfassungsgerichtshofes zur Unzulässigkeit der Verwendung von Zusatztafeln, anhand dieser nicht gehörigen Kundmachung zu konterkarieren. Nach Auffassung der Volksanwaltschaft entspricht diese Form der Kundmachung nicht dem, aus volksgruppenrechtlichen Regelungen ableitbaren Gebot, welches besagt, dass deutschsprachige Bezeichnungen und Bezeichnungen in einer Volksgruppensprache gleichrangig und nicht-diskriminierend zu verwenden sind.