Volksanwaltschaft präsentiert Jahresbericht 2008

29. Mai 2009

Einmal im Jahr erstattet die Volksanwaltschaft dem Nationalrat Bericht über seine Prüftätigkeit, der 32. Bericht an den Nationalrat und Bundesrat liegt nun vor. „Der Jahresbericht 2008 spiegelt einmal mehr die hohe Akzeptanz wider, die die Volksanwaltschaft in der Bevölkerung hat: 2008 war sie Anlaufstelle für knapp 15.000 Menschen, die sich von einer Behörde schlecht behandelt fühlten oder fürchteten, nicht zu ihrem Recht zu kommen. Mehr als 6.500 Prüfverfahren wurden eingeleitet, um behördliche Entscheidungen zu kontrollieren. Die Prüfschwerpunkte waren der Sozialbereich sowie das Justiz-, und Innenressort. Bei knapp über 15 Prozent aller Prüfverfahren stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Verwaltung fest,“ fasst die Vorsitzende der Volksanwaltschaft Gertrude Brinek die Leistungsbilanz 2008 zusammen.

Menschen, die sich über eine Behörde beschweren möchten oder Auskunft brauchen, können die Volksanwaltschaft völlig unkompliziert persönlich, telefonisch oder schriftlich kontaktieren. Die folgenden Kennzahlen aus dem Berichtsjahr 2008 zeigen den intensiven Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern:

• 231 Sprechtage in allen Bundesländern mit über 1.500 Beratungsgesprächen
• 14.200 Schreiben und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern an die Volksanwaltschaft
• 19.100 Schriftstücke waren notwendig, um Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen
• 7.140 Personen deponierten ihr Anliegen persönlich oder telefonisch beim Auskunftsdienst
• 8.000 Schreiben wurden an Behörden verschickt, um Bürgerbeschwerden nachzugehen
• 175.000 Personen informierten sich auf www.volksanwaltschaft.gv.at
• Rund 320.000 Menschen sahen jede Woche die ORF-Sendung "Bürgeranwalt“

Insgesamt konnten im Berichtsjahr 6.786 Fälle abgeschlossen werden, die entweder 2007 oder 2008 an die Volksanwaltschaft herangetragen worden waren. Die durchschnittliche Dauer eines Prüfverfahrens betrug zwischen zwei und drei Monaten. In 689 Prüfverfahren wurde ein Missstand in der Verwaltung festgestellt, das sind 15,3 Prozent der Prüfverfahren. Bei 3.798 Prüfverfahren war dies nicht der Fall, die Volksanwaltschaft informierte die Betroffenen über die Rechtslage und eventuell mögliche Lösungsansätze. 1.206 Fälle fielen in die Aufgabenbereiche der Volksanwaltschaft, von Anfang an war aber kein Missstand festzustellen. Hier ging es vor allem um zusätzliche Informationen. 1.093 Fälle betrafen Fragen außerhalb des Prüfauftrages der Volksanwaltschaft. Auch hier versuchte die Volksanwaltschaft mit Auskunft und Rat zu helfen.

Viele Menschen wenden sich an die Volksanwaltschaft, wenn sie Sorge haben, nicht zu ihrem Recht zu kommen. Insgesamt 14.640 Personen wandten sich 2008 mit ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft. In 9.641 Fällen fühlten sich Menschen konkret von einer Behörde schlecht behandelt. In 68,1 Prozent aller Beschwerden über Behörden, also in 6.563 Fällen, eröffnete die Volksanwaltschaft ein Prüfverfahren. Diese Zahl ist so hoch wie noch nie. Bei 3.078 Beschwerden war von Anfang an kein Missstand festzustellen. Hier gab die Volksanwaltschaft zusätzliche rechtliche Auskünfte und Informationen.5.004 bearbeitete Fälle lagen außerhalb des Prüfauftrages der Volksanwaltschaft, hier ging es zum Beispiel um familienrechtliche Probleme in Zusammenhang mit einer Scheidung. Auch hier half die Volksanwaltschaft mit Auskunft und Rat.

Die meisten Prüfverfahren fanden in den Bereichen Soziales, Justiz und Inneres statt. Der Sozialbereich steht bei den Prüfverfahren an erster Stelle (1.158), dahinter folgte der Themenkomplex Justiz, in dem die Zahl der Prüfverfahren in den letzten beiden Jahren von 760 (2006) auf 927 (2008) insgesamt stark angestiegen ist. Die Fallzahlen im Innenressort zeigen ebenfalls seit Jahren kontinuierlich nach oben. In 71 Fällen leitete die Volksanwaltschaft von sich aus ein Prüfverfahren ein, weil sie Missstände vermutete.

Vom Verlust der Familienbeihilfe über Härtefälle im Staatsbürgerschaftsrecht bis zu Problemen rund um Sachwalterschaften oder Pflegschaftsverfahren: Durch ihre tägliche Arbeit gewinnt die Volksanwaltschaft wie kaum eine andere Institution einen Überblick darüber, wie sich Gesetze auf den Alltag der Menschen auswirken. Oftmals machen die Mitglieder der Volksanwaltschaft anhand eines Einzelfalles strukturelle Probleme fest, wenn zum Beispiel ein Gesetz zu unklar formuliert ist oder diskriminierend wirkt. Insgesamt 38-mal empfahl das Kontrollorgan daher 2008 einzelnen Bundesministerien Gesetzesänderungen. Einige Forderungen sind der Volksanwaltschaft schon seit Jahren ein dringendes Anliegen, andere finden sich erstmals im Jahresbericht 2008.

Der Jahresbericht in der Kurz- und Langfassung ist über die Rubrik „Jahresberichte“ abrufbar.