Volksanwaltschaft kontrolliert Staatsanwälte

10. September 2009

Im Rahmen der Debatte über eine verstärkte Kontrolle der Staatsanwaltschaften hält Volksanwältin Brinek eine weitere parlamentarische Kontrolle der Staatsanwälte durch einen Unterausschuss für nicht erforderlich. Sie verweist auf die Überprüfung der Tätigkeit der Staatsanwaltschaften durch die Volksanwaltschaft.

Im Rahmen der derzeit stattfindenen Debatte über eine verstärkte Kontrolle der Staatsanwaltschaften hält Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek eine weitere parlamentarische Kontrolle der Staatsanwälte durch einen Unterausschuss für nicht erforderlich. Sie verweist auf die seit über 30 Jahren praktizierte Überprüfung der Tätigkeit der Staatsanwaltschaften durch die Volksanwaltschaft. „Wir sind das unabhängige Kontrollorgan des Parlaments mit einer jährlichen Berichtspflicht an den Nationalrat und den Bundesrat. Sowohl der Volksanwaltschaftsausschuss als auch das Plenum befassen sich intensiv mit den Prüfergebnissen.