Stoisits: US-Einreisevisum

9. März 2009

Rund 200.000 Österreicherinnen und Österreicher verfügen über einen gültigen Reisepass, der zwar vom Innenministerium für alle Staaten dieser Welt ausgestellt wurde, mit dem aber eine problemlose Einreise in die USA nicht möglich ist. Aufgrund massiver Bürgerbeschwerden wurde die Volksanwaltschaft aktiv und konnte nun erreichen, dass das Innenministerium alle betroffenen Passinhaber mit einem Brief umfassend über die rechtliche Situation informiert.

Da Österreich auf angekündigte Änderungen der US-Einreisebestimmungen im Jahr 2005 zu spät reagierte, wurden von den österreichischen Behörden zwischen Oktober 2005 und Juni 2006 Reisepässe ausgestellt, mit denen im Gegensatz zu den davor und danach ausgestellten Reisedokumenten eine visumfreie Einreise in die USA nicht möglich ist. „Immer wieder haben sich Bürgerinnen und Bürger seither bei der Volksanwaltschaft beschwert, weil sie die Information des Innenministeriums in dieser Angelegenheit als unzureichend empfanden. Neben den organisatorischen Problemen entstanden darüber hinaus auch teilweise beträchtliche Extrakosten“, fasst die zuständige Volksanwältin Terezija Stoisits den Unmut der Betroffenen zusammen. Neben der kostspieligen Stornierung von Flügen und Hotels entstanden auch durch die notwendige Visaerteilung zusätzliche Kosten, die sogar deutlich über denen für die Ausstellung eines neuen Reisepasses liegen.

Obwohl die Volksanwaltschaft im Jahr 2007 diesbezüglich einen eindeutigen Missstand in der Verwaltung festgestellt hat, vertrat das Innenministerium weiterhin die Ansicht, das bloße Auflegen von Informationsblättern bei den Passbehörden wäre ausreichend. „Die Volksanwaltschaft hat im Sinne der Bürgerinnen und Bürger nicht aufgegeben und konnte nun doch ein Umdenken des Bundesministeriums erreichen. In den nächsten Wochen werden alle rund 200.000 Betroffenen in einem Schreiben individuell informiert“, zeigt sich Stoisits über den Erfolg der Volksanwaltschaft erfreut. Dies sei umso wichtiger, als die damals ausgestellten Reisepässe ja teilweise noch bis zum Jahr 2016 gelten und daher auch in den kommenden Jahren immer wieder mit ähnlichen Fällen zu rechnen sei, so die Volksanwältin abschließend.