Menschenrechte: Österreich am Prüfstand der UNO
Im Februar 2011 ist die Lage der Menschenrechte in Österreich Thema bei den Vereinten Nationen im Rahmen der "Universellen Menschenrechtsprüfung" durch den UN-Menschenrechtsrat (Universal Periodic Review, UPR). Gegenstand dieser Evaluierung ist, ob und wie Österreich seine Verpflichtungen innerhalb des gesamten Menschenrechtsspektrums - bürgerliche, kulturelle, soziale, wirtschaftliche und politische Rechte - umgesetzt hat. NGOs spielen in diesem Evaluierungsprozess eine wesentliche Rolle.
Die Vorsitzende der Volksanwaltschaft Mag. Terezija Stoisits lud die österreichische Zivilgesellschaft am 29. September 2009 zu einer Informationsveranstaltung. Ziel der Veranstaltung war es, NGOs und andere Institutionen der Zivilgesellschaft rechtzeitig über ihre wichtige Rolle im Prozess der Universellen Menschenrechtsprüfung zu informieren und erste Anregungen für ein Engagement zu geben. „Bereits im Vorfeld der Prüfung, anlässlich der Diskussion im Menschenrechtsrat und im Follow-up bieten sich vielfältige Chancen, Verbesserungsmöglichkeiten für den Schutz von Menschenrechten in Österreich zu thematisieren“, so die Volksanwältin.
90 TeilnehmerInnen aus Nichtregierungsorganisationen, von Universitäten und aus der Rechtsanwaltschaft sowie von Institutionen wie dem Menschenrechtsbeirat oder Gleichbehandlungskörpern folgten der Einladung. Unterschiedlichste Themenbereiche, von Kinderrechten über Frauenrechte, Organisationen aus dem Bereich Menschen mit Behinderungen, sowie aus Flüchtlings- und Anti-Rassismus-Organisationen waren vertreten.