Burgenland Prüfbericht 2007/2008 präsentiert
Im Burgenland prüft die Volksanwaltschaft erstens Behörden, Ämter und Dienststellen, die mit dem Vollzug der Bundesgesetze beauftragt sind. Die Ergebnisse dieser Prüfungen finden sich im 31. und 32. Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat. Das Burgenland hat die Volksanwaltschaft zweitens dazu berufen, auch die Verwaltung des Landes und der Gemeinden zu kontrollieren und der gesetzgebenden Körperschaft alle zwei Jahre einen Überblick über ihre Prüftätigkeit zu geben. Dieser Prüfbericht liegt nun für die Jahre 2007 und 2008 vor.
In den Jahren 2007 und 2008 haben sich insgesamt 572 Burgenländerinnen und Burgenländer an die Volksanwaltschaft gewandt, weil sie Sorge hatten, nicht zu ihrem Recht zu kommen. In 329 Fällen ging es um Behörden, Ämter und Dienststellen im Burgenland, die mit dem Vollzug der Bundesgesetze beauftragt sind – verglichen mit dem Zeitraum 2005/06 ist dies ein massiver Anstieg. Nach einem starken Anstieg in den Jahren 2000 bis 2006 gingen die Beschwerden der Burgenländerinnen und Burgenländer über ihre Landes- oder Gemeindeverwaltung im Zeitraum 2007/2008 insgesamt leicht zurück. In 243 Fällen wandten sich Menschen 2007 und 2008 an die Volksanwaltschaft, weil sie Sorge hatten, nicht zu ihrem Recht zu kommen. In den beiden Jahren davor waren es 264 Personen gewesen, die sich über die Burgenländische Landes- und Gemeindeverwaltung beschweren wollten.
„Die Volksanwaltschaft leitete 173 Prüfverfahren im Bereich der Landes- und Gemeindeverwaltung ein, um behördliche Entscheidungen zu kontrollieren. Bei 38 Fällen wurde ein Missstand in der Verwaltung festgestellt, dies entspricht 22 Prozent aller abgeschlossenen Prüfverfahren. Die häufigsten Beschwerden der Burgenländerinnen und Burgenländer 2007/2008 bei der Volksanwaltschaft betrafen im Landes- und Gemeindebereich Fragen der Raumordnung und des Baurechts“, fasst die derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft Mag.a Terezija Stoisits die Prüfergebnisse der Volksanwaltschaft zusammen.
Insgesamt konnten 241 der 243 Fälle (Stichtag: 1.1.2009) abgeschlossen werden, die 2007 und 2008 an die Volksanwaltschaft herangetragen worden waren. Bei 38 Prüfverfahren wurde ein Missstand in der Verwaltung festgestellt, dies entspricht 22 Prozent aller abgeschlossenen Prüfverfahren. Bei 135 Prüfverfahren stellte sich heraus, dass das Vorgehen der Behörde korrekt war. Die Volksanwaltschaft informierte dann die Betroffenen über die Rechtslage und eventuell mögliche Lösungsansätze für ihr Problem. In 47 Fällen fielen Beschwerden zwar in die Aufgabenbereiche der Volksanwaltschaft, von Anfang an war aber kein Missstand festzustellen. In diesen Fällen ging es vor allem um zusätzliche Informationen und rechtliche Auskünfte. Vier Fälle betrafen Fragen außerhalb des Prüfauftrages der Volksanwaltschaft. Auch hier versuchte die Volksanwaltschaft mit Auskunft und Rat zu helfen. Sie stellte den Kontakt mit den zuständigen Behörden her und skizzierte mögliche Lösungsansätze für die Betroffenen.
Die häufigsten Beschwerden der Burgenländerinnen und Burgenländer 2007/2008 bei der Volksanwaltschaft betrafen das Raumordnungsrecht und den Bereich des Baurechts. Die 89 Fälle umfassten Fragen der widmungsgemäßen Nutzung von Grundstücken bis hin zu Klagen über die Dauer von Bauverfahren. Die Ablehnung einer höheren Pflegegeldstufe oder Fragen rund um die Tätigkeit des Jugendamtes: Auch im Sozialbereich wollten Betroffene die Volksanwaltschaft auf überbordende Bürokratie oder strukturelle Schwächen hinweisen. Insgesamt wurden 37 Fälle bearbeitet und abgeschlossen. An dritter Stelle lagen 2007/2008 Gemeindeangelegenheiten. Die diesbezüglich Fallzahl betrug 26.