Brinek zu baulichen Mängel im Strafvollzug

6. April 2009

Im vergangenen Prüfjahr wurden mehrere Beschwerden über bauliche Mängel in der Justizanstalt Stein an die Volksanwaltschaft herangetragen. „In zwei Fällen stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Verwaltung fest“, fasst die zuständige Volksanwältin Gertrude Brinek das Ergebnis der Prüfverfahren zusammen. Nach ihren Besuchen in den Justizanstalten in Wiener Neustadt und in der Schwarzau, plant Brinek in den nächsten Monaten nun auch einen Besuch in der Justizanstalt Stein.

In der Justizanstalt Stein werden teilweise mehrere Personen in einem als Einzelhaftraum konzipierten Haftraum mit „offenem WC“ angehalten. Bei einem Belag von 685 Personen im November 2008 waren über zehn Prozent der Insassen, nämlich 72 Personen, betroffen. Sie waren mit zumindest einer weiteren Person in einem Haftraum angehalten, in dem der Toilettenbereich nur mittels Mauer und Vorhang vom übrigen Haftraum abgetrennt ist. Das Gesetz legt fest, dass Strafgefangene in einfach und zweckmäßig eingerichteten Räumen unterzubringen sind. Für die Volksanwaltschaft stellte diese Unterbringungssituation allerdings einen eindeutigen Missstand in der Verwaltung dar. In seiner Stellungnahme stellte das Bundesministerium für Justiz eine Verbesserung in Aussicht. Da die Justizanstalt voll ausgelastet sei und gleichzeitig Sanierungsarbeiten stattfänden, wird erst nach Abschluss der Renovierungsarbeiten eine Doppelbelegung in als Einzelhaftraum konzipierten Hafträumen vermieden werden können.

Auch die hygienischen Bedingungen in der Anstaltsküche der Justizanstalt Stein sind teilweise besorgniserregend. Es wurden Beschwerden an die Volksanwaltschaft herangetragen, wonach Küchenbereiche im Kellergeschoß bei starkem Regen überflutet werden. Die dort tätigen Insassen stünden in solchen Fällen während ihrer Arbeit mit den Füßen in Fäkalien, die aus der Kanalisation stammen. In seiner Stellungnahme verwies das Bundesministerium für Justiz darauf, dass das Kellergeschoß der dreigeschossigen Anstaltsküche ein so genannter "unreiner Bereich" einer Großküche im Sinne des Lebensmittelrechts ist. Fallweise kann die Kanalisation das Regenwasser nicht mehr aufnehmen, Überschwemmungen sind die Folge. Das BMJ betonte, dass in den selten auftretenden Fällen die Gesundheit der Insassen niemals gefährdet war.

Die Volksanwaltschaft ist sich bewusst, dass auch andere Liegenschaften in der Stadt Krems von diesem Problem betroffen sind und dass bereits befasste Experten keine sofortige Lösung entwickeln konnten. Dies schließt aber einen Missstand nicht aus. „Die Insassen halten sich zwangsweise in der Justizanstalt auf, und sind auf die ihnen angebotene Verpflegung angewiesen. Auch wenn die Anstaltsleitung den Boden nach Überschwemmungen desinfizieren lässt, ist es meiner Ansicht nach beanstandenswert, dass die Insassen auf Grund von Baumängeln einer Personalhygiene unterzogen werden müssen. An diesem Ergebnis änderte sich auch nichts, wenn diese Fälle selten eintreten und die Gesundheit der Insassen bisher nicht gefährdet war“, so Brinek abschließend.