Änderung bei Förderrichtlinien zur 24-Stunden-Betreuung erwünscht
Personen, die eine 24-Stunden-Betreuung benötigen, können vom Land Niederösterreich eine finanzielle Unterstützung erhalten. Die Förderung beträgt monatlich für eine selbständige Betreuungskraft EUR 275,- und für zwei Betreuungskräfte EUR 550,-. Die finanzielle Unterstützung für zwei Betreuungskräfte wird aber nur dann bezahlt, wenn sich die Betreuungskräfte – üblicherweise im 2-Wochen-Rhythmus – abwechseln. Kommt eine Betreuungskraft den nächstfolgenden Monat nicht wieder, findet nach Ansicht der NÖ Landesregierung keine Wechsel von zwei Betreuungskräften statt. Die Förderung wird dann nur für eine Betreuungskraft zuerkannt.
In vielen Fällen findet der von der NÖ Landesregierung geforderte Wechsel nicht statt. Manche Betreuungskräfte erfüllen die notwendigen Qualifikationen nicht, sprechen kein Deutsch oder sind unzuverlässig. Manche melden sich nicht bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft an oder erscheinen ohne Angabe von Gründen nicht wieder. Die Pflegebedürftigen können diese Umstände nicht beeinflussen und erhalten dennoch die Förderung nur für eine Betreuungsperson, wenn eine Betreuungskraft im nächsten Monat nicht weiterarbeitet.
Für viele Betroffene ist der erforderliche Wechsel nicht nachvollziehbar, sie sehen sich in Folge mit hohen Rückforderungen konfrontiert. Die Volksanwaltschaft fordert daher eine Änderung der Förderrichtlinien.