Vorsicht: Doppelgänger!
Ein 1935 geborener Pensionist aus Wien erfuhr beispielsweise erst fünf Monate nach Bewilligung der Exekution (und Anmerkung im Grundbuch!), dass das gegen ihn irrtümlicherweise geführte Exekutionsverfahren eingestellt wurde. Der Verpflichtete war ein Mann mit demselben Namen, der aber erst im Jahr 1951 geboren wurde, was dem zuständigen Gericht jedoch einige Monate lang nicht auffiel.
Ähnlich erging es einer Wienerin, gegen die bereits zwei Mal wegen einer Namens- und Geburtstagsdoppelgängerin aus Oberösterreich eine Gehaltspfändung bewilligt wurde. Nach dem ersten Vorfall im Jahr 2009 informierte sie umgehend das zuständige Bezirksgericht, das eine Eintragung in der „Doppelgängerkartei“ des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) verfügte. Dennoch kam es 2011 abermals zu einer Exekutionsbewilligung und die Wienerin erfuhr erst durch ihren Dienstgeber vom abermaligen Missverständnis.
Ebenso traf einen jungen Wiener eine Gehaltspfändung aufgrund eines Exekutionsverfahrens. Eigentlich wollte das Gericht eine Exekution in das Vermögen einer namensgleichen Person führen, landete jedoch mangels genauer Angaben im Exekutionsantrag nach der Drittschuldneranfrage beim namensgleichen Doppelgänger.
Diese Vorkommnisse sind schwer nachvollziehbar, doch laut Auskunft des BMJ mit Ausnahme von bereits bekannten Fällen im „Erstfall“ oftmals nicht vermeidbar. Auch den Gerichten stehen lediglich einige wenige Wege offen, um die genauen Daten der Parteien auszuforschen.
Das BMJ wurde seitens der Volksanwaltschaft auf die Häufung der Doppelgängerfälle in Österreich bereits hingewiesen und ist bemüht, insbesondere mit Hilfe der eigens eingerichteten „Doppelgängerkartei“, solchen Fehlern vorzubeugen. Auch dem Nationalrat und dem Bundesrat wurde dieses Problem bereits im Jahresbericht der Volksanwaltschaft 2012 näher gebracht. Volksanwältin Brinek merkt kritisch an, dass die Exekution in das Vermögen eines namensgleichen Doppelgängers wohl kaum förderlich für das Vertrauen in eine gut funktionierende Justiz ist und somit geeignete Maßnahmen getroffen werden müssen, um solche Fälle künftig zu vermeiden!