Wiener Wohnen: Trotz Schimmel keine Reaktion
Eine Frau beschwerte sich über massiven Schimmelbefall nach Bauarbeiten in ihrer Gemeindewohnung in Wien. Ihre Familie musste monatelang in der gesundheitsschädigenden Umgebung leben. Volksanwältin Dr. Brinek kritisierte im ORF-Bürgeranwalt, dass Wiener Wohnen weder geeignete Maßnahmen getroffen, noch eine Ersatzwohnung bereitgestellt hat.
Die Wohnhausanlage der Beschwerdeführerin wurde seit Frühjahr 2013 generalsaniert. Dabei wurde offenbar unsachgemäß vorgegangen: Durch die Bauarbeiten verstopfte Bauschutt die Regenabflussrohre, sodass nach heftigen Regenschauern das Wasser vom Balkon nicht abfließen konnte und in die Wohnung eindrang. Außerdem wurden die Mauern durch eine Reinigung der Fassade und Dachdeckarbeiten durchfeuchtet. Dies führte zu einer massiven Schimmelbildung in der gesamten Wohnung, wobei sogar Möbel unbrauchbar wurden.
Die Mieterin erstattete umgehend Anzeige bei der Baupolizei, die den Vorfall an Wiener Wohnen weiterleitete. Ein Werksmeister von Wiener Wohnen begutachtete im August 2013 die Schimmelbildung und stellte einen Entfeuchter in Aussicht. Drei Monate später wurden allerdings immer noch keine Maßnahmen getroffen und die Familie musste weiterhin in derselben Wohnung leben. Durch die hohe Luftfeuchtigkeit machte sich sogar Ungeziefer in der Wohnung breit. Die beiden kleinen Kinder der Familie litten sehr unter dem Schimmel und reagierten mit Lungenentzündungen, wie eine Ärztin des Ambulatoriums Wiental in einem Schreiben bestätigte.
Volksanwältin Dr. Brinek kritisierte im ORF-Bürgeranwalt vom 21.12.13, dass Wiener Wohnen nichts unternommen hat, um die Familie in dieser misslichen Lage zu unterstützen: „Monatelang zeigte sich Wiener Wohnen völlig unbeeindruckt und stellte nicht einmal sofort einen Entfeuchter zur Verfügung. Erst seit bekannt wurde, dass wir diesen Fall im ORF aufzeigen wollen, wurde der Familie eine Ersatzwohnung angeboten – bis dahin reihte Wiener Wohnen die Familie lediglich von Platz 1000 auf Platz 400 in der Warteliste für neue Wohnungen.“
Die Familie der Beschwerdeführerin forderte vom Vermieter auch eine Mietzinsreduktion. Dies sei vom rechtlichen Standpunkt aus mehr als berechtigt, so Volksanwältin Brinek, da im vorliegenden Fall die Feuchtigkeitsschäden so erheblich seien, dass eine Gesundheitsgefährdung bestünde, die die Wohnung unbenutzbar mache. Die Gemeinde Wien ist ihrer Erhaltungspflicht als Vermieter nicht nachgekommen, so Brinek. Sie forderte die Gemeinde auf, die Miete ab dem Schimmelbefall zurückzuzahlen, den entstandenen Schaden zu ersetzen und der Familie eine Ersatzwohnung zur Verfügung zu stellen.
Nachgefragt: Verschenkter Grund
Eine Familie trat im letzten Jahr an die Volksanwaltschaft heran. Sie wollte ihr Grundstück in Wien teilen, um zu bauen. In diesem Zusammenhang verlangte die Gemeinde Wien, dass sie ihr zur Errichtung einer Verkehrsfläche weiteren Grund abkaufen und diesen dann unentgeltlich abtreten muss. Die Volksanwaltschaft stellte daraufhin einen Missstand in der Verwaltung der Stadt Wien fest und forderte einen neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan. Die Stadt Wien beugte sich nun der Rechtsansicht der Volksanwaltschaft und korrigierte die geltenden Pläne. Die Stadt wies die betreffende Fläche nun als Grünfläche statt als Verkehrsfläche aus.