UNO prüft Österreichs Einhaltung der Behindertenrechtskonvention

21. August 2023

Österreich hat bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) noch viel Arbeit vor sich. In der kommenden Woche wird die österreichische Umsetzung vom UN-Fachausschuss in Genf geprüft. Volksanwalt Bernhard Achitz wird dort auf den Handlungsbedarf hinweisen: „Österreich hat die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben, aber bei weitem nicht vollständig umgesetzt.“

Das erfährt die Volksanwaltschaft häufig direkt von den Betroffenen: „Viele Menschen mit Behinderungen beschweren sich bei uns, entweder über schlechte Gesetze oder aber über die Verwaltungspraxis der Behörden. Das beginnt bei Bahnhöfen, die nicht barrierefrei sind, persönliche Assistenz wird nicht oder nicht im benötigten Ausmaß bewilligt. Es gibt weder einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation noch darauf, dass der behinderungsbedingte Mehrbedarfs bezahlt wird. Stattdessen müssen sich die Betroffenen bei unterschiedlichsten Stellen um Förderungen anstellen. So wird jeder Rollstuhl, jedes Pflegebett, jeder barrierefreie Umbau zu einem bürokratischen Hürdenlauf. Die Menschen werden zwischen Bund, Land, Sozialversicherung und weiteren Akteuren hin- und hergeschickt, anstatt dass sich eine einzige koordinierende Stelle mit den Anliegen der Betroffenen befasst.“

Selbstbestimmtes Leben statt Unterbringung in Einrichtung

Bei der Präventiven Menschenrechtskontrollen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und in Pflegeeinrichtungen muss die Volksanwaltschaft zuletzt eine steigende Zahl von Freiheitsbeschränkungen feststellen. In einem Punkt wird die UN-BRK faktisch ignoriert: „Die Deinstitutionalisierung ist in Österreich erst schwach ausgeprägt. Es herrscht immer noch die Idee vor, dass Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen untergebracht werden, und dort wird man schon wissen, was sie brauchen. Das ist aber nicht das, was die UN-BRK unter einem selbstbestimmten Leben versteht“, so Achitz. Auch Arbeit für ein Taschengeld in Behindertenwerkstätten muss durch entlohnte Arbeit ersetzt werden, wenn nötig, unterstützt durch Persönliche Assistenz.

Fehlende Unterstützung ist Diskriminierung

Achitz: „Selbstbestimmung muss bedeuten, dass auch Menschen mit Behinderungen in einer eigenen Wohnung leben können, wenn sie das möchten. Oder arbeiten. Und wenn ein beinamputierter 15-Jähriger schwimmen möchte, dann muss ihm das auch ermöglicht werden, in dem Fall mit einer Schwimmprothese. Auch wenn die viel Geld kostet, muss er sie bekommen. Alles andere wäre nicht Inklusion, sondern Diskriminierung.“

Handlungsbedarf gibt es auch im Bildungsbereich, so Achitz: „Eltern von Kindern mit Behinderungen müssen sich immer wieder rechtfertigen, wenn ihre Töchter und Söhne mit Gleichaltrigen den örtlichen Kindergarten, Schulen oder Horte besuchen wollen, diese aber auf ihre Befürfnisse nicht ausgerichtet sind.“

Achitz betont, wie wichtig es sei, zusammen mit dem Monitoringausschuss, der Behindertenanwaltschaft und natürlich mit Vertreterinnen und Vertretern der Community wie etwa dem Behindertenrat und Selbstbestimmt Leben an der Staatenprüfung teilzunehmen: „Gemeinsam werden wir den Druck auf die Politik erhöhen, damit sie die UN-BRK in Österreich endlich vollständig umsetzt.“

SERVICE: Die Staatenprüfung wird LIVE übertragen:

Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.