UN-Staatenprüfung – Hintergrund

2. August 2023

Warum Staatenprüfung?

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag durch den sich Staaten verpflichten, Menschen mit Behinderungen explizit Rechte einzuräumen und Diskriminierungen zu beseitigen. Österreich hat die UN-BRK unterzeichnet und ins österreichische Recht aufgenommen.

Ob Österreich seinen Verpflichtungen nachkommt oder nicht, wird im Rahmen von Staatenprüfungen untersucht.

Die erste Staatenprüfung Österreichs erfolgte im September 2013. Damals wurden insgesamt 23 Empfehlungen ausgesprochen, um die Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Wer macht die Prüfung?

Die Prüfungen werden vom UN-Komitee für die Rechte von Menschen mit Behinderungen durchgeführt. 18 Expertinnen und Experten aus verschiedenen Ländern sind Mitglieder dieses Fachausschusses. Sie treffen sich zweimal pro Jahr in Genf, um über die Umsetzung der Konvention in einzelnen Vertragsstaaten zu beraten.

Wie erfolgt die Prüfung?

Österreich muss dem Komitee regelmäßig Berichte über die Erfüllung der UN-BRK-Verpflichtungen vorlegen. Das Komitee stellt Österreich dazu ganz konkrete Fragen, die vom Staat schriftlich beantwortet werden müssen. Die Zivilgesellschaft und die Volksanwaltschaft legen dem Komitee ebenfalls Berichte vor und verweisen dabei auf ihre eigenen Wahrnehmungen.

Der UN-Ausschuss diskutiert mit der Regierungsdelegation und erhebt, in welchen Themenbereichen es Fortschritte gab und wo es noch Defizite gibt. Nach dieser Sitzung zieht sich das Komitee zurück und verfasst "Abschließende Bemerkungen". Darin wird festgehalten, ob Österreich seinen Verpflichtungen nachkommt, und wo es Versäumnisse gibt.

Welche Rolle spielt die Volksanwaltschaft in diesem Prozess?

Da die Volksanwaltschaft häufig mit Beschwerden von Menschen mit Behinderungen konfrontiert ist, kann sie in vielen Bereichen eine Einschätzung abgeben. Das betrifft sowohl den gesetzlichen Rahmen als auch die Verwaltungspraxis.

Im Zuge der Durchführung des Fakultativprotokolls zur Anti-Folterkonvention (OPCAT) ist die Volksanwaltschaft mit ihren Kommissionen seit Juli 2012 auch mit der Aufgabe betraut worden, Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch an Menschen mit Behinderungen (Art. 16/3 UN-BRK) zu verhindern. Daher hat die Volkanwaltschaft einen umfassenden Einblick über Verhältnisse, die in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen herrschen.

Die Volksanwaltschaft hat dem Komitee zwei Berichte vorgelegt. Zusätzlich nahm die Volksanwaltschaft auch an persönlichen Gesprächen mit dem Komitee teil. Im Rahmen dieser Gespräche konnten Themen vertieft erörtert bzw. besprochen werden.

Vom 21. bis 23. August wird die Volksanwaltschaft als Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) auch an der Hauptsitzung des Komitees teilnehmen, in der Österreich Rede und Antwort stehen muss. Die Volksanwaltschaft wird dabei von ihrer Arbeit und den beobachteten Problemen berichten.