Pflege zu Hause sichern
Pflegebedürftige Menschen wünschen sich eine Betreuung in den eigenen vier Wänden. Die Pflege wird vielfach von den Familienangehörigen übernommen. Die Betroffenen beklagen die steigenden Belastungen. 70 Prozent leiden unter körperlichen und psychischen Beschwerden. Mit den Herausforderungen der Vereinbarung von Familie, Beruf und Pflege sind vor allem die pflegenden Ehefrauen und Töchter konfrontiert.
Ab 2015 sollen die Zugangsvoraussetzungen für die ersten beiden Pflegestufen verschärft werden, eine Pflegegelderhöhung soll aber erst 2016 folgen. Volksanwalt Günther Kräuter kritisiert: „Zuerst muss das Pflegegeld valorisiert werden, dann soll eine Stufenanpassung folgen.“ Die geplante Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen werde zu einer weiteren Anspannung der Situation der pflegenden Angehörigen führen.
Seit 2009 wurde das Pflegegeld nicht angepasst. In den Stufen 1 und 2 erhält man derzeit 154 bzw. 284 Euro. Damit kann keine professionelle Pflege finanziert werden. Die Betreuung müssen daher weiterhin die Angehörigen übernehmen. Kräuter: „Der Zugang zum Pflegegeld darf nicht erschwert werden, weil damit in erster Linie die pflegenden Angehörigen belastet werden. Vielmehr ist ein erleichterter Zugang zu Information und Beratung dringend erforderlich.“
Die Volksanwaltschaft betont, dass sichergestellt bleiben muss, pflegebedürftigen Menschen trotz gesundheitlicher Einschränkungen ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben zu garantieren. Sie selbst dürfen bestimmen, wo und wie sie wohnen möchte. Auch Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention anerkennt das Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit den gleichen Wahlmöglichkeiten in der Gemeinschaft zu leben. Die Volksanwaltschaft fordert, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden.