Kein Pflegegeld für Kinder

5. Juli 2014

Der 10-jährige Sohn der Familie weist erhebliche Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen (Asperger-Syndrom) auf. Er lebt neben der  Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) auch mit dem Tourette-Syndrom – eine Erkrankung, die unwillkürliche und rasche Bewegungen (Tics) verursacht. Trotz der täglichen Einnahme von Medikamenten treten vehemente Wutausbrüchen auf. Er benötigt Betreuung beim An- und Ausziehen sowie bei der Körperpflege. Vor allem Arztbesuche sind, so seine Mutter, nur mit großem Zeitaufwand zu bewältigen.

Ursprünglich erhielt er Pflegegeld der Stufe 3, nach einer Herabstufung wurde ihm Anfang Mai 2014 schließlich das Pflegegeld zur Gänze entzogen. Hauptursache für die Entziehung des Pflegegeldes stellt der von der PVA angenommene Wegfall der Erschwerniszulage dar. Aus Sicht der Volksanwaltschaft ist aber nicht nur der Betreuungsaufwand gleich geblieben, die PVA verabsäumte auch, den Entzug des Pflegegeldes ausreichend zu begründen. Lediglich die allgemeine Angabe „deutliche Besserung durch Zunahme der Selbstständigkeit“  ist zu wenig und nimmt auf die Verhaltensauffälligkeiten des Kindes keine Rücksicht.

Auch der 7-jährige Bruder, der aufgrund einer Zyste im Gehirn eine verzögerte Geh- und Sprachentwicklung aufweist, erhält kein Pflegegeld mehr. Trotz umfassender Physiotherapie benötigt der 7-Jährige Hilfe beim Anziehen, bei der täglichen Körperpflege und beim Essen. Für beide Kinder bezog die Familie mehr als € 400,- an Pflegegeld, das nunmehr für die dringend benötigten Therapien fehlt.

Für Volksanwalt Dr. Kräuter ist in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“  klar, dass bei Kindern eine besondere Sorgfalt und fachliche Expertise von Ärztinnen und Ärzten bei der Begutachtung nötig ist. Außerdem müsse man an die Zukunft der Kinder denken. Denn Fortschritte, die durch die Therapien gemacht werden, könnten bedeuten, dass die Kinder in Zukunft keine Hilfe durch die öffentliche Hand benötigen.

Der Vertreter der Pensionsversicherungsanstalt, Mag. Berndt Pokorny, teilt in der Sendung mit, dass aufgrund aktueller medizinischer und pädagogischer Unterlagen der ärztliche Dienst der PVA die Kinder neuerlich begutachten wird.

Nachgefragt: Bahnhof nach Umbau nicht barrierefrei

Nach einem Umbau im Jahr 2012 ist der Bahnhof in Angern an der March nicht mehr barrierefrei benutzbar. Aus Sicherheitsgründen – die Bahngleise durften bisher ausschließlich unter Aufsicht des Fahrdienstleiters überquert werden – wurde eine Unterführung zur Erreichung des Bahnsteiges errichtet. Im Zuge des Umbaus wurde jedoch auf den Einbau eines Aufzuges verzichtet, da die ÖBB zur Erlangung der Barrierefreiheit nach einem Etappenplan vorgeht. Dieser orientiert sich an der Höhe der Kundenfrequenz und der Wichtigkeit des Bahnhofes im Verkehrsnetz. Stationen mit mehr als 2.000 Fahrgästen pro Werktag haben Priorität.

Die neue bauliche Situation stellte zahlreiche Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, aber auch Eltern mit Kinderwägen vor große Probleme. Eine junge Mutter, die auf die Bahn angewiesen ist und  nach dem Umbau ihren Kinderwagen regelmäßig 70 Stufen hinauf- und hinuntertragen musste, wandte sich mit ihrer Beschwerde an die Volksanwaltschaft.

Für die Volksanwaltschaft ist ein solcher Etappenplan zwar nachvollziehbar, es wäre jedoch sowohl für die Fahrgäste, als auch betriebswirtschaftlich sinnvoller gewesen, den Lift während des ersten Umbaus einzubauen. In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ zeigte sich die ÖBB einsichtig und sicherte den nachträglichen Einbau des Liftes zu. Er sollte bis Ende Mai 2014 fertiggestellt werden.

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter besichtigte  den Bahnhof, wie bereits in der Sendung angekündigt, Anfang Juni im Zuge eines Sprechtages in der Gemeinde.  Zusammen mit der zweifachen Mutter macht er sich  ein Bild von dem nachträglich eingebauten Aufzug. Der Vertreter der ÖBB, Mag. Franz Hammerschmid, betont in seiner Stellungnahme, dass es im Interesse der ÖBB liege, Barrieren konsequent abzubauen.