Parlamentsbericht der Volksanwaltschaft zur präventiven Menschenrechtskontrolle im Ausschuss debattiert

9. Juni 2016

Seit Juli 2012 nimmt die VA ihr verfassungsgesetzliches Mandat zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte wahr und führt mit ihren Kommissionen Kontrollbesuche in Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsentzug kommt oder kommen kann, durch. Im Jahr 2015 wurden die Kommissionen in ganz Österreich in über 500 Einsätzen tätig.

Kernthemen der Debatte waren zunächst Missstände im Sozialbereich. So etwa in Alten- und Pflegeheimen, unter anderem wegen Problemen mit medikamentöser Behandlung, oder in Kinder- und Jugendheimen, die mit fehlender Gewaltprävention zu kämpfen haben. Thematisiert wurden insbesondere auch Versäumnisse des Gesetzgebers bezüglich der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung.

Justizanstalten und Polizeianhaltezentren beschäftigen die Volksanwaltschaft in ihrer Tätigkeit als nationaler Präventionsmechanismus (NPM) jedes Jahr aufs Neue.  Suizidprävention, aber beispielsweise auch Fälle mangelnder Gesundheitsversorgung in Justizanstalten, wurden eingehend mit den Mitgliedern des Ausschusses diskutiert.

Zum Sonderbericht über das Schubhaftzentrum in Vordernberg wurden zahlreiche Fragen gestellt und neben der Auslastung, der vertraglichen Gestaltung sowie der Wahrnehmungen der zuständigen Kommission der Volksanwaltschaft auch Anregungen zur Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die im Anhaltezentrum beschäftigte private Sicherheitsfirma diskutiert.

Die Abgeordneten dankten der Volksanwaltschaft für ihre intensiven Bemühungen im Menschenrechtsschutz in Österreich. Obwohl in den untersuchten Fällen teils gravierende menschenrechtliche Probleme festgestellt wurden, konnten durch das Einschreiten der VA auch unmittelbar Verbesserungen bewirkt werden.