Kooperationsabkommen der Volksanwaltschaft mit den Patienten- und Pflegeanwaltschaften der Länder

11. April 2016

Die Patienten- und Pflegeanwaltschaften der Länder sind ein Teil der öffentlichen Gesundheitsverwaltung und als unabhängige und weisungsfreie Einrichtungen zur Umsetzung der Patientenrechte, zur außergerichtlichen Streitbeilegung und zur gesetzlichen Interessenvertretung etabliert. Ihr Aufgabenbereich umfasst grundsätzlich den gesamten Bereich des Gesundheitswesens (Krankenanstalten, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und Gesundheitsberufe, Rettungsdienste, etc.) und große Bereiche des Sozialwesens (Pflegeheime), in einzelnen Ländern sind sie nur auf den Krankenanstaltenbereich beschränkt. Überdies werden sie als ELGA-Ombudsstellen tätig werden, in Wien und der Steiermark haben sie diese Aufgabe schon übernommen.

Immer wieder gibt es Schnittstellen zur Tätigkeit der Volksanwaltschaft und ihrer Kommissionen, die vor allem auch dem Menschenrecht auf Gesundheit zum Durchbruch verhelfen sollen. Das Recht auf Gesundheit beinhaltet die breite Verfügbarkeit sowie den diskriminierungsfreien Zugang zu angemessen ausgestatteten Gesundheitseinrichtungen, –Dienstleistungen und –Informationen. Diese Zielsetzung eint die Volksanwaltschaft mit den Patienten- und Pflegeanwaltschaften. VA  Dr. Kräuter hat mit diesen Institutionen deshalb am 11.4.2016 ein Kooperationsabkommen unterfertigt. Neben einem systematischen Informations- und Erfahrungsaustausch entspricht es den gemeinsamen  Zielsetzungen, strukturelle Probleme des Gesundheitswesens aufzuzeigen.