Baugrundstück ohne Zufahrt

4. März 2015

Als der Grazer 2008 das Grundstück kaufte, wurde er darüber informiert, dass der Zugang und die Zufahrt über eine direkt zum Grundstück führende Privatstraße möglich sei. Als der Käufer mit der Planung seines Hauses begann, fand eine Vermessung statt und es kam zu Tage, dass er nur einen schmalen Streifen dieser Zufahrtsmöglichkeit befahren dürfe, da er bezüglich des Restes der Fahrbahn der neuen Eigentümerin gegenüber auf kein Recht verweisen konnte. Bemerkenswert ist durchaus, dass diese Straße seit vielen Jahren von mehreren Anrainerinnen und Anrainern benützt wird und auch die Gemeinde zum Zwecke der Schneeräumung und Streuung bzw. Wartung eines gemeindeeigenen Rückhaltebeckens diese Straße befährt. Ein diesbezüglicher Bescheid der Gemeinde zur Öffentlichkeitserklärung der Zufahrt aus dem Jahr 2012 wurde aufgehoben und an die Gemeinde rückverwiesen – bis heute ist dieses Verfahren nicht abgeschlossen. Volksanwältin Brinek dazu: „Die Gemeinde hätte bereits bei der Widmung der Grundstücke prüfen müssen, ob das Bauland ordnungsgemäß erschlossen oder erschließbar ist. Bereits damals hätte man das Feststellungsverfahren zur Erklärung des Weges zum öffentlichen Verkehrsweg einleiten müssen.“

Der Schaden für die betroffene Familie ist bereits durch die Verfahrensdauer enorm. Brinek fordert daher die Gemeinde auf, endlich den Bescheid zu erlassen. Alle dafür notwendigen Erhebungen seien von der Gemeinde durchgeführt worden. Der bei der Studiodiskussion anwesende Bürgermeister sagte eine rasche Entscheidung zu.

Nachgefragt: Strafverfahren zu früh eingestellt?

Im Fall jenes jungen Motorradfahrers, der auf dem Weg zur Arbeit von einem Lkw niedergestoßen wurde, gibt es gute Nachrichten: Das von der Staatsanwaltschaft ursprünglich eingestellte Verfahren wurde auf Anregung der Volksanwaltschaft wieder aufgenommen. Jetzt wird der Unfallhergang endlich ordentlich geprüft und festgestellt, ob besonders gefährliche Verhältnisse herrschten bzw. wen die Schuld am Unfall trifft.