Geschäftsverteilung

3. Oktober 2014

In der Geschäftsverteilung legen die Volksanwälte fest, wer für die Kontrolle welcher Gesetzesbereiche verantwortlich ist. Auch die Aufgaben des Vorsitzes werden detailliert aufgezählt.

Die Volksanwaltschaft hat sich gemäß bundesverfassungsgesetzlicher Bestimmungen eine Geschäftsordnung sowie eine Geschäftsverteilung zu geben. Die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung und die Geschäftsverteilung erfordert Einstimmigkeit der Mitglieder der Volksanwaltschaft.

Die Geschäftsverteilung legt die Aufgabenbereiche der Mitglieder der Volksanwaltschaft fest. Die Volksanwaltschaft hat in ihrer Geschäftsverteilung außerdem die Geschäftsverteilung der Kommissionen und des Menschenrechtsbeirates zu regeln.

Die Geschäftsverteilung bestimmt, welche Kommissionen in welchen Regionen Österreichs tätig sind und welche Aufgaben die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Menschenrechtsbeirates wahrzunehmen hat.