Prüfschwerpunkte

1. Oktober 2014

Vom Menschenrechtsbeirat und der Volksanwaltschaft festgelegte Prüfschwerpunkte bestimmen die Themen, auf welche die Kommissionen bei ihren Kontrollen besonderes Augenmerk legen sollten.

Der Menschenrechtsbeirat legte der Volksanwaltschaft Anfang 2013 einen Katalog von Prüfschwerpunkten vor. Dieser beinhaltet Themen, auf die die Kommissionen aufgrund ihrer Dringlichkeit und menschenrechtlichen Sensibilität bei ihrer Besuchs- und Berichtstätigkeit prioritäres Augenmerk legen sollten. Zu jedem der vorgeschlagenen Prüfschwerpunkte wurde eine Punktation von Prüfmaßstäben mitgegeben – menschenrechtliche Standards, die für den Menschenrechtsbeirat von Interesse sind und auf die im Rahmen der Prüftätigkeit besonderes Augenmerk gelegt werden soll.


In Abstimmung mit ihren sechs regionalen Kommissionen und der Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug  sowie dem Menschenrechtsbeirat werden die Prüfschwerpunkte von der Volksanwaltschaft jährlich aktualisiert.