Zwang zum "Gendern" an der PH Burgenland

28. September 2024

Eine Studentin der privaten Pädagogischen Hochschule Burgenland (PH) wollte nach drei Jahren ihre Arbeiten nicht mehr „gendern“ und verwendete nur mehr das (grammatikalisch korrekte) „generische Maskulinum“. Wo sie etwa die Allgemeinheit meinte, schrieb sie von „Studenten“ und wo sie nur die männliche Studentenschaft meinte, schrieb sie von „männlichen Studenten“. Der Frau wurden in der Folge 25 % ihrer Bewertungspunkte abgezogen bzw. nach einem fruchtlosen Gespräch mit der Professorin 50 % der Punkte. Die Professorin habe angekündigt, ihr künftig immer mehr Punkte abzuziehen bzw. nicht gegenderte Arbeiten nicht mehr anzusehen. Schließlich beurteilte sie eine Arbeit doch, jedoch unter Hinweis auf das fehlende Gendern um einen Notengrad schlechter. Die Frau empfand diese Vorschrift als Bevormundung und Sprachpolitik und wandte sich daher an die Volksanwaltschaft, Geschäftsbereich von Dr. Walter Rosenkranz.

Die Direktorin der PH, die der ORF befragte, hielt die Vorgangsweise für rechtens, habe doch die Pädagogin zu Beginn ihrer Lehrveranstaltung darauf hingewiesen, dass Gendern einen Bestandteil ihrer Beurteilung darstelle. Eine Fachstelle für Gendern und Diversität empfehle sogar, nicht gegenderte Arbeiten ab dem fünften Studiensemester negativ zu beurteilen und Personen, die sich weigerten, das Studium nicht abschließen zu lassen. Dies sei jedoch noch in Diskussion. Das Bildungsministerium bezeichnete in einer schriftlichen Stellungnahme dies als alleinige Angelegenheit der PH, weswegen man auch keinen Diskussionsteilnehmer zu „Bürgeranwalt“ entsandte. Fünf vom ORF befragte andere Universitäten betonten, dass man eine geschlechtssensible Sprache fördere, man beurteile nicht gegenderte Arbeiten jedoch nicht automatisch als negativ.

Volksanwalt Rosenkranz erklärte in „Bürgeranwalt“, dass es sich die PH Burgenland zu einfach gemacht habe. Es stehe nämlich in der Verfassung, dass die Staatssprache Deutsch sei. Der von Vertreterinnen und Vertretern aus Österreich, Deutschland und der Schweiz beschickte Rat für die deutsche Sprache lehne allerdings alles, was die Lesbarkeit, das Sprechen oder Verstehen erschwere, beispielsweise Schreibweisen mit Doppelpunkt oder Sternchen, ab. Die Studentin sei gemäß ihren Angaben durchaus auch nicht die einzige Person an der PH, die nicht gendern wolle. „Aus diesem Fall ergeben sich aber auch weitere Fragen: Zum Beispiel was passiert mit Lehrenden, die – vielleicht auch unter Berufung auf ihre ebenfalls verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Wissenschaft – auf Gendern keinen Wert legen und nicht gegenderte Arbeiten nicht anders beurteilen als gegenderte?“, so Volksanwalt Rosenkranz. Es sei nicht akzeptabel, dass inhaltlich ausgezeichnete Arbeiten aufgrund fehlenden Genderns schlechter oder gar negativ beurteilt würden. Auch die PH Burgenland stehe mit ihrer Auslegung nicht über der Verfassung.

 

Nachgefragt: Nachbarschaftsbelästigungen durch Transportunternehmen – Säumigkeit der Gewerbebehörde

Eine Südsteirerin beschwerte sich bei der Volksanwaltschaft über die Lärmbelästigung durch einen angrenzenden LKW-Parkplatz: Vor allem an den Wochenenden und bei Wochenbeginn würden ab drei Uhr morgens vierzig LKW zu- bzw. abfahren. Als sie Anfang der 1990er Jahre ihr Haus kaufte, gab es angrenzend nur Felder. Ein benachbarter Betrieb hat aber im Lauf der Zeit 4.000 m² Flächen dazugekauft, sodass ihres und andere Wohnhäuser inzwischen auf zwei Seiten an ihn angrenzen. 29 LKW dürften seit 2022 laut einer Genehmigung auf dem Parkplatz parken, davor sei der Parkplatz konsenslos betrieben worden.

Der Unternehmer berief sich auf die Gemeinde, es wäre für einen LKW-Abstellplatz laut Bezirkshauptmannschaft (BH) Leibniz keine Genehmigung erforderlich gewesen, sondern nur ein Aushang. Diesen habe er ausgehängt und das Grundstück dann als LKW-Abstellplatz zu nützen begonnen. Die Gemeinde verwies andererseits darauf, dass sie stets nur baubehördlich, aber nicht gewerberechtlich zuständig gewesen sei. Die BH erklärte, dass das Verfahren zur Genehmigung des Platzes bereits seit 2017 gelaufen sei und sich nur aufgrund zahlreicher Anzeigen der Beschwerdeführerin bis 2022 verzögert habe.

Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz kritisierte schon bei der Erstausstrahlung des Falles, warum zwar der Unternehmer wegen des konsenslosen Betriebs des Abstellplatzes mit Verwaltungsstrafen belegt werde, gegen die Lärmbelästigung der Frau jedoch nichts unternommen wurde. Neu sei nach der Sendung eine Lärmschutzwand gebaut worden. Diese wäre für die Beendigung der Lärmbelästigung ausreichend, würden auch die sonstigen Auflagen für das Betreiben des Abstellplatzes, wie die Begrenzung auf 29 LKW, eingehalten. Verstöße gegen diese gewerbebehördlichen Vorschriften riet Volksanwalt Rosenkranz der Frau und anderen ähnlich betroffenen Personen daher, weiterhin gut zu dokumentieren und bei der Gewerbebehörde zur Anzeige zu bringen.