Wie stoppt man den Borkenkäfer?
Viele private Waldbesitzer hier sehen sich deshalb in ihrer Existenz bedroht. Die Volksanwaltschaft ist in der Sendung „Bürgeranwalt“ der Frage nachgegangen, ob und was das zuständige Landwirtschaftsministerium dagegen tut. Seitens des Ministeriums weist man darauf hin, dass laut den Temperaturaufzeichnungen der Hohen Warte, die seit 250 Jahren gemacht werden, in den letzten 10 - 15 Jahren signifikante Temperaturanstiege registriert wurden. Die steigenden Temperaturen und geringeren Niederschläge schwächten die Fichten und begünstigen die Ausbreitung des Borkenkäfers. Die Bäume bilden bei diesen Bedingungen zu wenig Harz, das die Käfer auf Distanz halten könnte. Befällt er unter normalen Umständen nur absterbende Bäume oder totes Holz, so kann der Borkenkäfer bei günstigen Brutbedingungen innerhalb von zwei Jahren auch auf gesunde Bäume wechseln.
Vor Jahrzehnten hätten viele Waldbesitzer der damaligen Logik folgend Fichten-Monokulturen gepflanzt, da dies die Wirtschaft auch so verlangt habe. Die Volksanwaltschaft ortet bei der aktuellen Borkenkäferproblematik auch kein menschliches Versagen, sondern wollte eruieren, wie die einzelnen Bundesländer mit dem Problem umgehen. Alleine bei der Höhe der Förderung seien die Zusagen sehr unterschiedlich. Ein weiteres Problem sei, dass durch den Borkenkäferbefall auch manche Schutzwälder geschlägert werden müssten.
Früher erkannte man vom Borkenkäfer befallene einzelne Bäume optisch an der verfärbten Krone. In den letzten Jahren verbreitet sich der Borkenkäfer jedoch so rasch, dass bei optischen Anzeichen eines Baumes in der Regel die benachbarten Bäume ebenfalls schon befallen sind. Laut Forstrechtsgesetz sind die Waldbesitzer verpflichtet, befallene Bäume aus dem Baumbestand zu entfernen, wenn eine Ausbreitung der Schädlinge droht. Das Landwirtschaftsministerium ist wiederum laut Gesetz verpflichtet, die Waldbesitzer hinsichtlich Erhaltung, Entwicklung und nachhaltiger Bewirtschaftung der Wälder zu fördern. Inzwischen schaffen es die Landwirte aber nicht mehr, die vom Borkenkäfer befallenen Bäume wegzuräumen, da nicht mehr wie früher einzelne Bäume befallen sind, sondern ganze Flächen.
Seit Generationen gewachsene Wälder müssen nun hastig geschlägert und ausgeräumt werden, was die Preise nicht nur bei Käferholz, sondern auch bei Flachholz in den Keller fallen lassen hat. Die Ernte mit teuren Holzerntemaschinen hat zudem die Kosten in die Höhe getrieben. Für den Abtransport werden heute teure Maschinen verwendet ohne die das Pensum nicht mehr zu schaffen wäre. Diese Maschinen lassen die Kosten allerdings so ansteigen, dass die Holzwirtschaft in diesen Gebieten keinen Gewinn mehr abwirft. Sollte der Borkenkäfer sich auch noch in höheren Regionen ausbreiten als wie bisher zwischen 300 und 700 Meter, könnte sich der Befall auf das ganze Wald- und Mühlviertel ausdehnen.
Das Landwirtschaftsministerium merkt hierzu an, dass von den etwa 20.000 Hektar Schadflächen nur wenige hundert per Bescheid zur Waldhygiene aufgefordert worden seien, im Großen und Ganzen funktioniere das System daher. Die Behörden stellten nicht nur Bescheide aus, sondern würden auch beraten, ob es überhaupt einen Befall gebe bis hin zur Förderungsberatung.
Die Volksanwaltschaft fordert in diesem Zusammenhang eine bessere finanzielle Unterstützung der Waldbesitzer bei der Neuaufforstung der Wälder, dem Abtransport des Schadholzes und beim Ausbau der Lagermöglichkeiten. Mittelfristig sei außerdem eine erkennbare, bundeseinheitliche Strategie zur nachhaltigen Lösung der Borkenkäfer-Problematik sowie die Erforschung und Züchtung von klima- und schädlingsresistenteren Pflanzen gefragt, so Volksanwaltschaft Walter Rosenkranz.
Nachgefragt: Hochzeitsmonopol
Ein junges Paar wollte sich außerhalb der Amtsräumlichkeiten der Stadt Graz trauen lassen, was ihm jedoch versagt wurde. Konkret gab es zwar eine Liste von Veranstaltungsorten, wo dies möglich war. Das von dem Paar ins Auge gefasste Lokal stand jedoch nicht darauf. Die Stadt Graz verlangte die verpflichtende Buchung eines Trauungsortes außerhalb der Amtsräumlichkeiten über eine Agentur, Kostenpunkt: 500 Euro.
Bei einem zweiten Beschwerdeführer zu diesem Thema handelte es sich um einen Unternehmer, dessen Lokal sowohl von der Stadt Graz als auch von der besagten Agentur nicht auf die Liste von Hochzeitslokalen für Trauungen außerhalb der Amtsräume zugelassen worden war. Auch Kriterien, welche für eine solche Zulassung zu erfüllen seien, wurden seitens der Stadt Graz nicht genannt.
Nach Intervention der Volksanwaltschaft hat man jedoch eingelenkt: Inzwischen hat man sogar eine Kriterienliste bekanntgegeben, welche die Veranstaltungsorte erfüllen müssen, damit dort Trauungen abgehalten werden. Auf einen gediegenen Rahmen, einen barrierefreien Zugang oder die Gegebenheiten bei Trauungen im Freien und die inneren Räumlichkeiten würde geachtet.
Volksanwalt Walter Rosenkranz meint dazu, dass die Stadt Graz vor dem Problem stehe, dass sie noch bis November 2020 vertraglich gebunden sei und im Fall einer vorzeitigen Kündigung eine Schadensersatzklage zu erwarten hätte. Mit dem Auslaufen des Vertrages könnten Trauungen aber wohl auch außerhalb der Amtsräume ohne Zwischenschaltung einer Agentur abgehalten werden.
-
Auf der ORF TVthek können Sie jeweils eine Woche lang die aktuelle Sendung des Bürgeranwalts online sehen