Wer hat ein Recht auf einen Behindertenparkplatz?

3. Februar 2018

Durch die Eröffnung einer neuen Arztpraxis in Purbach verlor Herr M. seinen angestammten Parkplatz vor seinem Haus. Die Fläche wurde für diensthabende Notärzte reserviert. Wegen seiner Gehbeeinträchtigung stellte er einen Antrag auf einen personenbezogenen Behindertenparkplatz, doch der wurde von der Behörde abgelehnt. Herr M. hat Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer um Hilfe gebeten.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer schlägt in der TV-Diskussion vor, dass nur ein Stellplatz vor dem Haus des Herrn M. für ärztliche Dienste reserviert werden sollte. Für notärztliche Zwecke sei ein Stellplatz ausreichend. Der zweite solle wieder Herrn M. zugedacht werden. Die Volksanwaltschaft regt daher an, das Verordnungsverfahren mit dieser Zielrichtung neu durchzuführen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Purbach wird dem Vorschlag der Volksanwaltschaft auf Neudurchführung des Verordnungsverfahrens folgen und den Verkehrsausschuss damit befassen. Bei der nächsten Gemeinderatssitzung im 1. Quartal 2018 wird der Verkehrsausschuss über das Ergebnis berichten, und der Gemeinderat wird gegebenenfalls neue Beschlüsse fassen.

Ob der Inhalt dieser Beschlüsse den Vorschlägen der Volksanwaltschaft entspricht, wird abzuwarten sein.