Wegen Strafmandaten nicht vertrauenswürdig für Taxilenkerausweis?
Ein Uber-Fahrer, der nach einer Gesetzesänderung den Taxischein machen musste, beschwerte sich bei Volksanwalt Walter Rosenkranz, dass er trotz bestandener Prüfung vom Wiener Verkehrsamt keinen Ausweis ausgestellt bekam. Dies war ihm unter Hinweis auf mehrere geringfügige Verwaltungsübertretungen verweigert worden. Dreißig Jahre lang war der Mann als Berufskraftfahrer über zwei Millionen Kilometer unfallfrei gefahren, hatte aber unter anderem wegen Überfahrens einer Haltelinie oder auch einer defekten Kennzeichenleuchte Strafmandate bekommen. Er sei daher, so das Verkehrsamt, nicht ausreichend vertrauenswürdig.
Auf Anfrage der Volksanwaltschaft teilte das Verkehrsministerium in einer Stellungnahme mit, dass man keinen Fehler im Vorgehen des Verkehrsamtes erkennen könne. Eine Gewichtung zwischen Fahrleistung und Strafmandaten sei in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen. Der Mann könne auch jederzeit einen neuen Antrag stellen. Ein neuerlicher Antrag des Mannes wurde vom Verkehrsamt jedoch zurückgewiesen, was einem Berufsverbot gleichkam. Nicht einmal bei einem Fahrtendienst konnte er infolge dessen arbeiten.
Die Volksanwaltschaft teilte die Ansicht des Ministeriums nicht und kritisierte das Verkehrsamt insofern, als der Antrag des Mannes nicht mit der erforderlichen Sorgfalt geprüft worden sei: „Eine ‚auffallende Sorglosigkeit‘, wie sie in der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr erwähnt wird, hat das Verkehrsamt gar nicht überprüft, sondern lediglich die großteils geringfügigen Verwaltungsübertretungen aufgelistet“, kritisierte Volksanwalt Rosenkranz, der dem Beschwerdeführer auch riet, die Ausstellung des Taxischeins erneut zu beantragen.
Nachgefragt: 11. Schuljahr für Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Die Eltern eines 17jährigen Buben mit sonderpädagogischem Förderbedarf hatten für diesen in einer Mittelschule ein zusätzliches, elftes Schuljahr beantragt, was ihnen wegen Ressourcenmangels verweigert worden war. Sofern noch verfügbare Budgetmittel für die Betreuung des Buben gefunden werden könnten, wollte man die Eltern bis Ende Juni informieren. Geschehen sei bis dahin jedoch nichts, weswegen sich die Eltern an die Volksanwaltschaft wandten. Schließlich sei ihrem Sohn das elfte Schuljahr doch noch bewilligt worden.
Bei der Erstausstrahlung des Falles hatte der Wiener Bildungsdirektor bereits erklärt, dass sowohl die pädagogische als auch seitens des Schulerhalters die finanzielle Komponente vor Genehmigung eines zusätzlichen Schuljahres geprüft werden müssten. Zusätzliche Lehrer bekomme man dafür vom Bund nicht bewilligt. Volksanwalt Rosenkranz kritisierte in diesem Zusammenhang, dass sich der Eindruck einer „Restplatzbörse“ eingestellt habe. Es dürfe allerdings nicht von Zufällen abhängen, ob Schüler wieder der betroffene ein zusätzliches Schuljahr genehmigt bekämen oder nicht.
Inzwischen wurde das System, wie man der Volksanwaltschaft mitteilte, tatsächlich dahingehend verbessert, dass künftig bei der Schulplatzzuteilung nicht ein Computer entscheide, sondern ein Mensch. Eltern würden außerdem bereits zu Beginn eines neunten oder zehnten Schuljahres über allfällig verfügbare Ressourcen im Folgejahr informiert und nicht erst vor Beginn der Sommerferien. „Dadurch wird die Planbarkeit für die Eltern bereits wesentlich verbessert. Was jedoch noch ausständig ist, ist eine grundsätzliche Entscheidung, dass man jedem Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf automatisch ein weiteres Förderungsjahr anbietet“, ortete Volksanwalt Rosenkranz noch zusätzliches Verbesserungspotential.
SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.
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