Vorsitzwechsel
Volksanwältin Mag.a Terezija Stoisits übergibt routinemäßig mit 1. Juli 2010 den Vorsitz der Volksanwaltschaft an Volksanwalt Dr. Peter Kostelka. Der Vorsitz der Volksanwaltschaft ist mit Entscheidungsbefugnissen über administrative Angelegenheiten verbunden und wechselt jedes Jahr Ende Juni. „Mir ist es ein besonderes Anliegen, die Öffentlichkeit noch umfassender über die Arbeit der Volksanwaltschaft zu informieren. Kommunikation stand deshalb im Zentrum meines Vorsitzjahres und ich freue mich daher sehr, dass in den kommenden Tagen ein neuer Internetauftritt online gehen wird. Userinnen und User erhalten in Zukunft noch kompaktere und übersichtlichere Informationen über die Arbeit der Volksanwältinnen und des Volksanwaltes“, erklärte Stoisits anlässlich der Vorsitzübergabe. „Die Volksanwaltschaft stellt neben ihrer Kontrollfunktion auch eine wichtige Plattform für Meinungsaustausch dar. In meinem Vorsitzjahr habe ich diese Politik des offenen Hauses intensiviert und so beispielsweise zahlreiche Nicht-Regierungsorganisationen eingeladen, sich im Vorfeld der UN-Menschenrechtsüberprüfung Österreichs auszutauschen.“ Volksanwalt Kostelka, der mit 1. Juli die Funktion des Vorsitzenden übernimmt, sieht einen wichtigen Schwerpunkt im internationalen Bereich: „Die Volksanwaltschaft wird sich in den kommenden zwölf Monaten verstärkt im Kontext der OPCAT-Umsetzung engagieren. Auch die Arbeit im ICC, das die Anliegen der nationalen Menschenrechtsinstitutionen im UN-Menschenrechtsrat vertritt, soll intensiviert werden“, so Kostelka. Im Herbst 2010 wird die Volksanwaltschaft, die seit September 2009 das Generalsekretariat des International Ombudsman Institute (I.O.I.) betreibt, erstmals Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen sechs I.O.I. Weltregionen zu Schulungen in der Volksanwaltschaft begrüßen. Seit 1977 prüft die unabhängige Volksanwaltschaft im Auftrag der Bundesverfassung die gesamte öffentliche Verwaltung in Österreich. Sie kontrolliert die Gesetzmäßigkeit von behördlichen Entscheidungen und überprüft mögliche Missstände in der Verwaltung. Jedes Jahr wenden sich rund 15.000 Menschen mit ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft, rund 6.500 Prüfverfahren werden eingeleitet.