Volksanwaltschaft präsentiert Prüfergebnisse 2020-2021 im Landtag Steiermark
Volksanwältin Gaby Schwarz sowie die Volksanwälte Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz präsentierten dem steirischen Landtag die Prüfergebnisse der Volksanwaltschaft aus den Jahren 2020 – 2021 und diskutieren mit den steirischen Landtagsabgeordneten den Bericht der nachprüfenden Verwaltungskontrolle.
Die beiden Berichtsjahre standen auch für die Volksanwaltschaft unter den besonderen Vorzeichen der COVID-19-Pandemie. Viele Bürgerinnen und Bürger kontaktierten die Volksanwaltschaft nicht nur mit konkreten Beschwerden über die Verwaltung in Österreich, zahlreiche Fragen und Unsicherheiten ergaben sich aus den sich immer wieder ändernden COVID-19-Regelungen. Insgesamt wandten sich in den Berichtsjahren 2020 – 2021 mehr als 41.500 Menschen mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft, was einen Anstieg der Beschwerden um 26 Prozent gegenüber den Jahren 2018 – 2019 bedeutet. Davon betrafen 685 Beschwerden die steirische Landes- oder Gemeindeverwaltung. 204 der Beschwerden fielen in den Bereich Raumordnung, Wohn- uns Siedlungswesen, Baurecht, Verwaltung landeseigener Gebäude und Liegenschaften sowie von Landesfonds – gefolgt von 192 Beschwerden im Bereich Mindestsicherung und Jugendwohlfahrt.
Durch seine Landesverfassung hat das Land Steiermark die Volksanwaltschaft dazu berufen, die Verwaltung des Landes und der Gemeinden zu kontrollieren. Über ihre Tätigkeit berichtet die Volksanwaltschaft alle zwei Jahre an den Landtag.
„Es ist wesentlich, dass wir in Österreich mit der Volksanwaltschaft über ein unabhängiges Organ verfügen, welches sein Hauptaugenmerk auf den Schutz und die Förderung von Menschenrechten richtet und der Bevölkerung als gesetzlich abgesicherte Ansprechstelle zur Verfügung steht. Die Jahre 2020 und 2021 haben natürlich einen großen Schwerpunkt, die Corona Pandemie, die uns alle vor große Herausforderungen gestellt hat. Auch für die Volksanwaltschaft war es sicherlich keine einfache Aufgabe, denn durch die gesundheitsschützenden Maßnahmen konnte die Arbeit – die ja für gewöhnlich eigentlich möglichst nahe den Bürgerinnen und Bürgern ist – nicht in gewohnter Form gemacht werden. Daher danke ich, dass es dennoch gelungen ist, die eingehenden Beschwerden aufnehmen zu können und dass die Ohren für die Bevölkerung stets geöffnet waren“, so die steirische Landtagspräsidentin Manuela Khom.
In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Landtag Steiermark zeigten die Mitglieder der Volksanwaltschaft exemplarisch einige Wahrnehmungen der letzten beiden Jahre auf, die in der Presseunterlage sowie im Bericht nachgelesen werden können.