Volksanwaltschaft präsentiert Bericht an den Salzburger Landtag

17. Jänner 2018

Im Berichtszeitraum 2015-2016 wandten sich 317 Salzburgerinnen und Salzburger mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft (VA). Die meisten Beschwerden betrafen die Bereiche Raumordnungs- und Baurecht, Jugendwohlfahrt und Mindestsicherung sowie Gemeindeangelegenheiten. „Insgesamt freuen wir uns über den traditionell sehr guten Dialog mit dem Land Salzburg“, sagt die derzeitige Vorsitzende Dr. Gertrude Brinek und präsentierte einige Eckdaten der Tätigkeit der VA.

„Seit meinem Amtsantritt bildet die gemeinsame Präsentation der Berichte der Volksanwaltschaft eine erfreuliche Basis unserer Zusammenarbeit. Die Volksanwaltschaft ist der Konsumentenschutz für die öffentliche Verwaltung“, so Landtagspräsidentin Dr. Brigitta Pallauf.

Dringender Reformbedarf bei Heimopferrente

Positiv ist zu sehen, dass im Land Salzburg weiterhin Entschädigungen beantragt werden können. Beim Amt der Salzburger Landesregierung wurde in der Abteilung Soziales eine Anlaufstelle für Opfer von Missbrauch und Gewalt in Heimen für Kinder und Jugendliche und in Pflegefamilien eingerichtet, an die sich Betroffene wenden können (soziales@salzburg.gv.at). Laut Mitteilung der Salzburger Landesregierung wurden bisher alle Ansuchen auf eine finanzielle Entschädigung positiv beantwortet.

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter, Leiter der Rentenkommission: „Bei der Rente handelt es sich um eine Anerkennung für erlittenes Leid, eine Wiedergutmachung ist ohnehin nicht möglich.“ Das HOG weise jedoch gravierende Lücken auf. Die VA fordert daher Reformen: „Opfer aus Spitälern und privaten Einrichtungen sowie jüngere Missbrauchsopfer mit Behinderungen müssen unbedingt miteinbezogen werden!“, so Kräuter.

Anschließend präsentierten die Volksanwältin und die die beiden Volksanwälte einige ausgewählte Fälle aus ihren Geschäftsbereichen.

Gutes Miteinander in der Gemeinde

Volksanwältin Brinek machte insbesondere auf die Herausforderungen von Gemeinden aufmerksam, die oft mit widersprüchlichen Bedürfnissen ihrer Anwohnerinnen und Anwohner konfrontiert werden. Besonders deutlich zeigt sich dies im Freizeitbereich, wo des einen Freud‘ oft des anderen Leid ist. Sport- und Freizeitangebote sind einerseits wünschenswert, tragen sie doch zu Bewegung, Inklusion und Community Building bei, andererseits gehen sie häufig zu Lasten der Ruhebedürftigkeit betroffener Anrainer.

„Die Fälle, mit denen die Volksanwaltschaft regelmäßig konfrontiert wird, zeigen, dass es konsensorientierte, engagierte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister braucht, die die Sorgen ihrer Gemeindemitglieder ernst nehmen. In den meisten Fällen können Lösungen gefunden werden, mit denen alle Beteiligten gut leben können“, so Volksanwältin Brinek.

Katastrophenmanagement des Landes Salzburg

Volksanwalt Fichtenbauer empfahl u.a. das Katastrophenmanagement des Landes zu verbessern. Im Oktober 2014 war es im Pinzgau wegen massiver Schneefälle zu Behinderungen im Straßenverkehr, stundenlangen Stromausfällen und Unterbrechungen der Telefonverbindungen gekommen. Ein Salzburger kritisierte die mangelhafte Öffentlichkeitsarbeit des Landes Salzburg in dieser Krisensituation. „Es darf nicht passieren, dass eine betagte Person bei Eintritt einer Katastrophe völlig ohne Informationen und hilflos bleibt“, betonte Fichtenbauer.

Der Grund für die Nichtbeantwortung eines Schreibens klärte sich erst nach Einschreiten der VA auf: die Salzburger Landesregierung hatte die Urgenz an die BH Zell am See weitergeleitet. Es landete in einem für den Zeitraum aktueller Katastropheneinsätze eingerichtetem Postfach, dass die BH Zell am See zu diesem Zeitpunkt aber nicht mehr sichtete.

Unwürdige Zustände in der Betreuung von Menschen mit Behinderungen

Volksanwalt Kräuter kritisierte die Lebensbedingungen in einer Einrichtung des Landes Salzburg für hochgradig pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen. Bereits im Oktober 2015 stellte die VA im „Konradinum“ menschenunwürdige Zustände fest. Das nicht barrierefreie Gebäude ist für die Betreuung und Pflege so vieler Menschen nicht ausgerichtet. Zudem wurde die Intim- und Privatsphäre der Bewohner verletzt. Individuelle Förderkonzepte und unterstützte Kommunikation fehlten.

Nach jahrelanger Kritik seitens der Volksanwaltschaft, beschloss die Landesregierung Anfang 2017 schließlich den Neubau der Einrichtung. Aus Sicht der VA ergeben sich zudem Fragen zur Planung des Neubaus: „Selbstvertreter, Experten und Monitoringausschuss sollten in die Planung unbedingt miteinbezogen werden, um ein inklusives Konzept für den Neubau zu erarbeiten. So könnte man auch für Menschen mit schwersten Behinderungen angemessene Wohn- und Lebensbedingungen sowie die notwendigen Therapie-, Förderungs- und Pflegeleistungen schaffen“, so Kräuter.

 

Weitere Infomationen finden Sie in der Presseunterlage und im Bericht.