Volksanwaltschaft bestellt Menschenrechtsbeirat
Der Menschenrechtsbeirat ist seit 2012 als beratendes Gremium bei der Volksanwaltschaft eingerichtet. Am 1. Juli werden einige neue Mitglieder ihre Tätigkeit aufnehmen. Renate Kicker bleibt Vorsitzende des Menschenrechtsbeirats, zum neuen Stellvertreter wurde Gerhard Aigner bestellt. Der 1954 geborene Medizinrechtsexperte war Sektionschef für öffentliche Gesundheit im Gesundheitsministerium.
Das Kollegium der Volksanwaltschaft, bestehend aus Gaby Schwarz, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz, überreichte am 18. Juni die Ernennungsdekrete. „Ich gratuliere den neuen wie auch den bestehenden Mitgliedern des Menschenrechtsbeirats und freue mich auf gute Zusammenarbeit. Mein Dank gilt den nun ausgeschiedenen Mitgliedern, vor allem dem stellvertretenden Vorsitzenden Andreas Hauer“, sagte Achitz, der derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft: „Der Menschenrechtsbeirat ist nicht nur ein wesentlicher Berater von uns Volksanwält*innen, er liefert auch wichtige Impulse für die öffentliche Diskussion, zuletzt etwa mit seinem Gutachten über das Recht auf assistierten Suizid in Alters- und Pflegeheimen.“
Der Menschenrechtsbeirat berät die Volksanwaltschaft in Fragen der Menschenrechte. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien, der Bundesländer sowie der Zivilgesellschaft und unterstützt die Volksanwaltschaft bei der Festlegung von Prüfschwerpunkten, der Erstattung von Missstandsfeststellungen und von Empfehlungen sowie der Gewährleistung einheitlicher Vorgehensweisen und Prüfstandards.
Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Beirats werden von NGOs und Ministerien vorgeschlagen. Alle Mitglieder und Ersatzmitglieder werden von der Volksanwaltschaft bestellt. Dabei ist die Volksanwaltschaft an die Vorschläge der Bundesministerien gebunden. Laut Gesetz wählt die Volksanwaltschaft acht NGOs aus, die dann jeweils ein Mitglied und Ersatzmitglied nominieren. Die Volksanwaltschaft hat die Zivilgesellschaft im Sinne der Wahrung ihrer Unabhängigkeit eingeladen, diese NGOs selbst auszuwählen. Mit dem Anspruch auf einen ergebnisorientierten, offenen, transparenten und inklusiven Prozess wurden 16 Mitglieder vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde von der Volksanwaltschaft einhellig angenommen. Bei der Bestellung wurde besonderes Augenmerk auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter, ethnischer Gruppen und Menschen mit Behinderungen gelegt sowie auf eine unabhängige, interdisziplinäre und pluralistische Zusammensetzung der Mitglieder des Menschenrechtsbeirats geachtet.