Volksanwalt Werner Amon: Stadt Wien muss Bescheide nachvollziehbar begründen

21. Oktober 2019

Eine Wienerin beschwerte sich bei der Volksanwaltschaft über einen Bescheid der Stadt Wien. Sie konnte nicht nachvollziehen, warum ihr Antrag auf Wohnbeihilfe abgelehnt worden war. Im Zuge ihres Prüfverfahrens stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Verwaltung fest und sprach eine Empfehlung an die Stadt Wien aus: Entscheidungen der Verwaltung – in diesem Fall im Bereich der Wohnbeihilfe – müssen für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar begründet werden.

Eine Wienerin suchte bei der Stadt Wien um Wohnbeihilfe an. Ihr Antrag wurde aufgrund des festgestellten Haushaltseinkommens zunächst abgewiesen. Mit der Begründung, dass das hohe Ausmaß ihrer Behinderung nicht berücksichtigt worden sei, brachte die Frau gegen diesen Bescheid Beschwerde ein. Daraufhin wurde ihr eine geringe monatliche Wohnbeihilfe zugesprochen. Da die Wienerin aus dem Schreiben jedoch wieder nicht nachvollziehen konnte, wie die Stadt Wien die verschiedenen Beträge zum Haushaltseinkommen und zum Wohnungsaufwand berechnet hatte, bat sie die Volksanwaltschaft, die Entscheidung zu überprüfen.

Das Prüfverfahren der Volksanwaltschaft ergab einen Missstand in der Verwaltung. Der zuständige Volksanwalt Werner Amon kritisiert insbesondere die mangelnde Begründung der Entscheidung. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes müssen Bescheide überprüfbar sein. Daher fordert der Volksanwalt die Stadt Wien auf, künftig dafür zu sorgen, dass Bescheide über die Gewährung von Wohnbeihilfe für die Betroffenen nachvollziehbar sind: „Nur durch eine transparente Offenlegung der durchgeführten Berechnungen können die Betroffenen eine Entscheidung nachvollziehen und überprüfen.“