Volksanwalt Walter Rosenkranz: „Beschwerdeflut betreffend Klimabonus in der Volksanwaltschaft“
Volksanwalt Walter Rosenkranz präsentierte am 17. Dezember im ORF-„Bürgeranwalt“ das Thema „Klimabonus“: Tausende Österreicherinnen und Österreicher haben ihn noch nicht bekommen, obwohl sie schon im Oktober damit gerechnet hatten. Hunderte Beschwerden langten in der Folge auch bei der Volksanwaltschaft ein, wo das Team von Volksanwalt Rosenkranz damit beschäftigt ist, alle Eingaben zu beantworten.
Viele Personen, die sich an die Volksanwaltschaft wenden, haben das Klimaministerium (BMK) noch gar nicht kontaktiert. Diese können sich telefonisch (0800-8000 80) oder per E-Mail (servicebuero@bmk.gv.at) an das Klimabonus Service Team des Klimaministeriums wenden. Für Beschwerdefälle betreffend die Anspruchsvoraussetzungen ist die Schlichtungsstelle Austria Wirtschaftsservice GmbH zuständig.
„Die Volksanwaltschaft geht Beschwerden nach, wenn jemand schon versucht hat, mit dem BMK Kontakt aufzunehmen und dies nicht funktioniert hat“, erklärt Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz und setzt fort: „Es gibt auch viele Personen, die über die Telefonwarteschleife des Ministeriums oder ein Rückrufticket nicht hinausgekommen sind. Überdies wundern sich viele Menschen, warum sie Gutscheine erhalten haben, obwohl ihre Kontodaten der Finanz bekannt sind. Eine weitere große Gruppe betrifft Menschen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, aber schon lange in Österreich leben, zum Beispiel EU-Bürger. Da dürfte es Probleme mit dem Meldesystem geben“. In all diesen Fällen leitet die Volksanwaltschaft ein Prüfverfahren ein und werde Ministerin Gewessler um eine Stellungnahme ersucht. Für die Beantwortung habe sie aber dann bis zu zwei Monate Zeit.
Die Auszahlung des Klimabonus sei derzeit ausgesetzt und werde laut Auskunft des Klimaministeriums wieder im Februar 2023 fortgesetzt. „Diese Wartezeit erscheint der Volksanwaltschaft aber zu lange. Die Menschen haben einen Rechtsanspruch auf die Zahlung, die Ministerin hat angekündigt, im Oktober 2022 hätten alle Berechtigten ihr Geld. Aufgrund von behördlichen Fehlern gab es die Auszahlung nicht und die Menschen sollen jetzt Wochen darauf warten? Das ist keine Bürgernähe“, so Rosenkranz.
Generell prüft die Volksanwaltschaft Beschwerden über die öffentliche Verwaltung. Im Zuge dessen wird die in Beschwerde gezogene Behörde um eine Stellungnahme ersucht und geprüft, ob sie gesetzeskonform gehandelt hat. Sollte eine Behörde nicht gesetzeskonform gehandelt haben, so wird ein Missstand festgestellt und jährlich in einem öffentlich einsehbaren Bericht das Parlament darüber informiert.