Volksanwalt Rosenkranz empfängt Delegation der Wiener MA 35 und Magistratsdirektion

14. Juni 2021

Am 14. Juni fand in der Volksanwaltschaft eine Besprechung mit Vertreterinnen und Vertretern der MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft) sowie der Magistratsdirektion statt. Die Leiterin der Gruppe Interne Revision und Compliance Verena Preisl und der Leiter der MA 35 Georg Hufgard-Leitner mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tauschten ihre Erfahrungen mit Volksanwalt Walter Rosenkranz und seinem Team aus.

Die Beschwerden bei der Volksanwaltschaft im Niederlassungsbereich waren seit Jahresbeginn stetig angestiegen, weshalb sowohl die MA 35 als auch die Volksanwaltschaft Geprächsbedarf sahen. Hauptbeschwerdegrund war die Dauer der Verfahren. Die vielen Betroffenen thematisieren aber auch regelmäßig die schlechte telefonische Erreichbarkeit, Nichtbeantwortung von E-Mails und die schleppende Ausgabe von Einreichbestätigungen.

Die MA 35 führt ihren erheblich größeren Arbeitsaufwand auf die Corona-Pandemie zurück: So seien eine Million persönlicher Kontakte nicht möglich gewesen, z.B. bei Antragstellungen und der Ausgabe der Karten. Bei der stattdessen vermehrten schriftlichen Kommunikation sei es zu Problemen gekommen, wenn etwa für Antragstellende unklar geblieben sei, warum sie manche Unterlagen einreichen bzw. auch erneut einreichen sollten.

Die in Aussicht gestellte Personalaufstockung der MA 35 um fünfzig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll etwa im Kanzleibereich der zwei EWR-Referate zu Verbesserungen führen. Die MA 35 stellte auch geplante Verbesserungsmaßnahmen wie ein telefonisches Service-Center und eine Digitalisierungsoffensive in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres und den Bundesländern vor. Die Beratung von Arbeitskräften soll professionalisiert werden.

Die MA 35 ist die größte Niederlassungsbehörde Österreichs und bearbeitet laut ihren Angaben rund 120.000 Anträge im Jahr. Die meisten Verfahren werden rasch bearbeitet, bei Verlängerungen von Aufenthaltstiteln betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahr 2020 etwa 58 Tage.

Im Verhältnis dazu machen die Beschwerden bei der Volksanwaltschaft nur einen geringen Anteil aus. Dennoch verzeichnete sie einen deutlichen Anstieg im heurigen Jahr. Im Jahr 2020 fielen im Niederlassungsbereich insgesamt 287 Beschwerden an, die Beschwerdeanzahl im heurigen Jahr ist kurz vor der Jahresmitte bereits höher. Mit einer Verdoppelung der Beschwerden im Jahr 2021 ist daher zu rechnen.

Die Antworten der MA 35 an die Volksanwaltschaft werden an die Betroffenen weitergegeben und verhelfen ihnen zu Informationen über den Verfahrensstand sowie eventuell noch fehlenden Unterlagen. Sie tragen auch dazu bei, die Arbeitsweise der MA 35 besser zu verstehen. Viele Dankschreiben an die Volksanwaltschaft bestätigen dies. Ein weiterer Austausch zwischen Volksanwaltschaft und MA 35 im Jahr 2022, wenn die Verbesserungsmaßnahmen der MA 35 bereits umgesetzt worden sind, begrüßten beide Seiten.