Volksanwalt Rosenkranz beim ORF Bürgeranwalt

28. September 2019

Nach 90 Tagen im Amt hatte Volksanwalt Walter Rosenkranz seine Premiere bei der ORF Sendung „Bürgeranwalt“. Gemeinsam mit Peter Resetarits widmete er sich in seiner ersten Sendung folgenden Fällen:

Niederösterreicher muss Grundsteuer für verkaufte Liegenschaft bezahlen

Ein Bankangestellter und Nebenerwerbslandwirt aus Günselsdorf in Niederösterreich veräußerte im Jahr 2016 eine Liegenschaft. Zu seiner großen Überraschung erhielt er vonseiten der Gemeinde aber weiterhin Grundsteuervorschreibungen, obwohl das Bezirksgericht Baden die entsprechenden Grundbuchsbeschlüsse erstellt und diese am Postwege an die Gemeinde gesandt hatte.

Dem Bürgermeister von Günselsdorf sind in der Sache die Hände gebunden: Wird ein Grundstück verkauft, muss das Finanzamt den Einheitswert neu feststellen. Daraus leitet sich im Anschluss der Grundsteuerbescheid der Gemeinde ab. Wegen der Überlastung der zuständigen Finanzämter dauert diese Feststellung mitunter einige Jahre. Ohne den Einheitswertbescheid des Finanzamts kann die Gemeinde jedoch keinen neuen Zustellungsbevollmächtigten – das ist derjenige, der die Grundsteuer zahlen muss – festsetzen.

Zu diesem Thema gibt es keine einheitliche Sichtweise in ganz Österreich. Die Volksanwaltschaft erreichten Beschwerden aus mehreren Bundesländern, die offenbarten, dass der Vollzug in den Gemeinden unterschiedlich ist. Nach einer Rechtsmeinung reicht eine Aktualisierung im Grundbuch alleine nicht aus, weshalb der „alte“ Grundstücksbesitzer die Grundsteuer weiterhin bezahlen muss. Andere Gemeinden wiederum fordern – obwohl der Einheitswertbescheid an den neuen Eigentümer noch nicht existiert – die Grundsteuer von dem neuen Eigentümer, wenn sie vom Eigentumsübergang Kenntnis erlangen. Die Volksanwaltschaft und der Bürgermeister sehen daher dringenden Handlungsbedarf.

„Für einen hochqualifizierten Verwaltungsrechtsstaat wie Österreich ist eine derartige Vorgangsweise nicht nachvollziehbar“, so Volksanwalt Rosenkranz, der die Schieflage jedoch nicht aufseiten der Gemeinden sieht. „Meiner Meinung bedarf es einer bundesweiten einheitlichen Vorgangsweise, sodass für Bürger und Verwaltung gleichermaßen Rechtssicherheit besteht.“

Sollte eine einheitliche Lösung auf der Vollzugsebene nicht möglich sein, bietet Rosenkranz an, dass die Volksanwaltschaft, im Rahmen ihrer Kompetenz als Hilfsorgan des Nationalrates, eine gesetzliche Klarstellung anregt. Ein Vorstoß, den auch der Gemeindebund begrüßen würde.

 

Nachgefragt: Keine Unterstufe für Gymnasium

Im April 2017 berichtete die Sendung Bürgeranwalt über folgenden Fall der Volksanwaltschaft: In Deutschlandsberg bemühte sich eine Elterninitiative um die Errichtung einer Gymnasium-Langform. Für das Bundesministerium für Bildung bestand jedoch kein erkennbarer Bedarf an einer AHS Unterstufe. Auch der Landesschulrat verwies letztlich auf das ausreichende Angebot an Plätzen in der Neuen Mittelschule (NMS).

Für die Eltern stellte diese Entscheidung eine äußerst unbefriedigende Situation dar. Jene Eltern, die ihre Kinder in eine AHS-Unterstufe entsenden wollen, müssen bis nach Graz ausweichen. Die Kinder würden drei Stunden am Tag in öffentlichen Verkehrsmitteln verbringen. Da Deutschlandsberg als Wirtschaftsstandort viele Führungskräfte anzieht, die ihren Kindern selbst ein hohes Bildungsniveau ermöglichen wollen, unterstützte der Bürgermeister von Deutschlandsberg die Bürgerinitiative auch aus ökonomischen Gründen.

In der damaligen Studiodiskussion kritisierte Volksanwalt a.D. Peter Fichtenbauer, dass eine Bildungsnivellierung nach unten stattfinde. Offenbar solle auf Kosten der Kinder die bildungspolitisch favorisierten NMS durchgesetzt werden. Die Schule sei aber nicht für die politischen Entscheidungsträger, sondern für die Kinder da. Jedes Kind habe das Recht, Bildung entsprechend seinen Fähigkeiten zu erhalten. „Auch der Wunsch der Eltern, für ihre Kinder Wahlfreiheit zu haben, ist zu respektieren“, so der ehemalige Volksanwalt.

Zwei Jahre später ergibt sich für die Elterninitiative ein zweigeteiltes Bild: Die gute Nachricht ist, dass in Deutschlandsberg 2020 eine AHS-Unterstufenklasse eingerichtet wird. Wermutstropfen ist, dass diese in der NMS untergebracht und zudem administrativ einem Grazer Gymnasium untergeordnet wird, obwohl in Deutschlandsberg bereits ein Bundesoberstufenrealgymnasium besteht. Bei Problemen können sich Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern nicht direkt in Deutschlandsberg an eine Direktion wenden, sondern müssen nach Graz. Volksanwalt Walter Rosenkranz: „Der Weg führt in die richtige Richtung, das Ziel ist jedoch noch nicht erreicht. Die Volksanwaltschaft wird die Problematik weiterverfolgen. Zudem sind ähnliche Situationen auch in anderen Bundesländern vorzufinden.“