Volksanwalt Günther Kräuter im Parlament: „Verländerung ist völlig falsche Weichenstellung“

11. Oktober 2018

Zigtausend Kinder und Jugendliche betroffen

Volksanwalt Günther Kräuter kritisierte im Rahmen der heutigen Debatte im Bundesrat die beabsichtigte „Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe“: „Alle Kinder- und Jugendanwaltschaften, die Volksanwaltschaft, der Dachverband der Jugendschutzeinrichtungen, Kinderschutzzentren, die Familienrichterschaft, Verbände der Sozialarbeit und viele weitere Repräsentanten der Zivilgesellschaft haben in den vergangenen Wochen und Monaten dagegen protestiert. Es ist völlig unverständlich, warum den begründeten und berechtigten Einwänden keine Beachtung geschenkt wird.“  

Der Nationalrat aber auch der Bundesrat, der ein Vetorecht habe, seien die letzte Möglichkeit, einer Verländerung entgegenzuwirken, die das Schicksal von zigtausenden Kindern und Jugendlichen negativ beeinflussen werde. 

Im Zusammenhang mit dem Pflegeregress kritisierte Kräuter zudem das „Riesendurcheinander“ bei offenen Forderungen und tritt für eine klare bundesgesetzliche Regelung ein: „Der Gesetzgeber hat, obwohl angekündigt, eine Klärung verabsäumt. Es ist nicht einzusehen, dass dadurch Bürgerinnen und Bürger in Österreich je nach Bundesland völlig unterschiedlich behandelt werden.“

Abschließend warnte Kräuter eindringlich davor, das Pflegegeld – wie von der Regierung geplant – erst ab Stufe 4 anzuheben: „Damit subventioniert man doch nur Alten- und Pflegeheime, zwei Drittel der Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher, die dringend daheim Mobilitätshilfen benötigen, bleiben auf der Strecke.“