Volksanwalt Amon begrüßt die Öffnung des Kahrteichs für alle
Durch die Ankündigung des Bürgermeisters von Wiener Neudorf, Herbert Janschka, die „Pforten“ des Badeteichs nun auch wieder für Auswärtige, die bisher vom Zugang zum Kahrteich ausgeschlossen waren, wieder zu öffnen, stellt die Gemeinde endlich wieder einen rechtskonformen Zustand her. Die Volksanwaltschaft hat erst in der letzten Sendung des „Bürgeranwalt“ die Problematik neuerlich thematisiert.
Seit mehr als einem Jahr ist es lediglich für Inhaberinnen und Inhaber einer „Wiener Neudorf Card“ möglich den Badeteich zu nutzen. Diese Card war allerdings nur von Personen erwerbbar, die einen Wohnsitz in Wiener Neudorf haben. Die Gemeinde rechtfertigte diese Maßnahme stets mit der Corona-Situation und den damit verbundenen, notwendigen Beschränkungen.
„Diese Maßnahme der Gemeinde widerspricht aber ganz klar sowohl europarechtlichen Verpflichtungen (Art. 18 AEUV, ex Art. 12 EG und Art. 49 AEUV, ex Art 49 EG), als auch dem Gleichbehandlungsgebot der Bundesverfassung (Art. 7 BVG) und dem Staatsgrundgesetz (Art. 2 STGG)“, so Volksanwalt Werner Amon.
„Die Volksanwaltschaft begrüßt das Einlenken des Gemeinderates und des Bürgermeisters“, so Amon weiter. „Es ist nicht akzeptabel sich außerhalb des vorgegebenen Rechtsrahmens zu bewegen und dies mit ‚Scheinargumenten‘ zu begründen“, so der Volksanwalt.
„Nicht von großer Einsicht scheint auch die Argumentation zu sein, dass sich der Teich jetzt erholen konnte und deshalb diese Maßnahme sinnvoll gewesen sein soll. Niemand hätte etwas dagegen gehabt, die Zahl der Badegäste einfach zu beschränken. Dies hätte sowohl den Corona-Maßnahmen Rechnung getragen, als auch dem Teich gutgetan“, so der Volksanwalt weiter.
„Eine Diskriminierung aufgrund des Meldezettels vorzunehmen ist aber eben rechtswidrig“. Amon: „Man stelle sich vor, das würden alle machen. Es wäre vorbei mit dem Baden in den Wiener Bädern, wenn man keine Wienerin oder Wiener ist oder mit dem Baden in der Adria, wenn man Österreicherin oder Österreicher ist“. „Schön, dass die Gemeinde nun auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit zurückgefunden hat“, zeigt sich der Volksanwalt erfreut.