Volksanwalt Amon begrüßt das Bemühen des Justizministeriums den Maßnahmenvollzug zu reformieren
Volksanwalt Amon zeigt sich erfreut über die Erkenntnis der Notwendigkeit einer Reform: „Seit vielen Jahren fordert die Volksanwaltschaft eine umfassende Reform des Maßnahmenvollzuges. Diese Verbesserungsvorschläge findet man ständig in unseren Berichten“, so der Volksanwalt. Auch eine Expertenkommission des Bundesministeriums für Justiz hat in sieben Untergruppen in etwa 120 Reformvorschläge erarbeitet. Diese liegen dem BMJ seit 2015 vor.
Amon zeigt sich deshalb erfreut, dass sich das Justizministerium nun endlich diesem wichtigen und brisanten Thema widmet. Dass in der Reform die Einweisung in den Maßnahmenvollzug neu geregelt wird, ist ein erster wichtiger Schritt: „Es muss genau kontrolliert werden, wer in den Maßnahmenvollzug gehört und wer nicht. Gedacht ist er für psychisch kranke Rechtsbrecher und nicht für Personen, die straffällig wurden, bei denen man schlicht und ergreifend nicht weiß, wo man sie sonst unterbringen soll“, unterstreicht der Volksanwalt die Forderung nach einer Reform.
Erfreulich ist auch, dass in Zukunft bei den Straftaten stärker differenziert werden soll. So kann bei einer Straftat die besondere Gefährlichkeit weiterhin auch bei Delikten mit einem Strafrahmen von ein bis drei Jahren berücksichtigt werden. Das betrifft zum Beispiel eine gefährliche Drohung oder Nötigung, sowie häusliche Gewalt, die manchmal letztendlich in tragischen Frauenmorden endet. „Was in Anbetracht der Femizide, die sich jüngst gehäuft haben, von absoluter Dringlichkeit ist“, so Amon.
Für die Volksanwaltschaft bleiben dennoch einige Fragen unbeantwortet bzw. noch offen. Amon dazu: „Einiges wurde angesprochen, aber für uns gibt es dennoch einige offene und noch zu klärende Punkte: Wird es neue forensische Zentren geben? Wie sehen die gutachterlichen Tätigkeiten im Detail aus? Welche Therapie erhalten die Straftäter im Maßnahmenvollzug? Wird es eine Reform der Therapie geben? Das heißt, wo wird therapiert, wie wird therapiert und mit welchen Folgen? Diese Fragen wurden in der heutigen Pressekonferenz nicht geklärt. Wir hoffen, dass diese offenen Punkte im angekündigten Gesamtpaket geklärt werden können und begrüßen in jedem Fall den Reformwillen.“