Volksanwalt Achitz: Diskriminierung bei Wohnbeihilfe in Oberösterreich rasch beseitigen
Herr Y. ist 77 Jahre alt und leidet an Krebs, Parkinson und beidseitigem Tinnitus. Bereits seit 40 Jahren lebt er rechtmäßig in Österreich und war hier jahrzehntelang als Arbeiter in der Industrie beschäftigt. Seit 2007 befindet sich Herr Y. in Alterspension. Aufgrund der neuen Gesetzeslage in Oberösterreich muss Herr Y. nun einen formellen Nachweis für seine Deutschkenntnisse erbringen, um die dringend benötigte Wohnbeihilfe zu erhalten. Der 77-Jährige ist jedoch zu krank, um eine Prüfung abzulegen.
Dies ist nur einer jener Fälle, die der oberösterreichische Verein „migrare“ exemplarisch auf seiner Website schildert. Der Verein wandte sich mit folgender Beschwerde an die Volksanwaltschaft: Seit einer Verschärfung der Zugangskriterien müssen in Oberösterreich nun auch ältere oder chronisch kranke Menschen, die seit Jahrzehnten in Österreich leben, plötzlich Deutschkenntnisse und 54 Beschäftigungsmonate nachweisen, um die Wohnbeihilfe zu erhalten. Gesetzliche Härteklausel für Personen mit schlechtem Gesundheitszustand werden nicht ausreichend angewendet. „Migrare“ hat 150 Fälle dokumentiert. „Die Betroffenen sprechen in den meisten Fällen natürlich entsprechend Deutsch, aber der formale Nachweis ist aufgrund von Alter oder Gesundheitszustand schwierig“, erklärt Magdalena Danner, stellvertretende Geschäftsführerin von „migrare“. Aus Sicht der Volksanwaltschaft und Gutachtern ist die Vorgehensweise des Landes mit EU-Recht nicht vereinbar. Bereits das vorige Kollegium der Volksanwaltschaft hat daher einstimmig einen Missstand in der Verwaltung festgestellt.
Volksanwalt Achitz: „Dass Menschen im Pensionsalter, Personen mit Behinderung und kranke Menschen nun eine Deutschprüfung ablegen und 54 Beschäftigungsmonate nachweisen müssen, um in Oberösterreich Wohnbeihilfe zu erhalten, ist eine Diskriminierung aufgrund von Alter, Krankheit und Behinderung. Diese Menschen leben und arbeiten oft schon Jahrzehnte in Österreich.“
Die Volksanwaltschaft hat das Land Oberösterreich nun aufgefordert, die festgestellte Diskriminierung rasch zu beseitigen und eine unionsrechtskonforme Regelung zu erlassen.
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Die Volksanwaltschaft stellt einen Missstand bei der oberösterreichischen Wohnbeihilfe fest.
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