VA fordert mehr Vertraulichkeit bei ärztlichen Untersuchungen in Polizeiinspektion

25. Jänner 2018

In die Privatsphäre wird bei polizeiärztlichen Untersuchungen eingegriffen. Im Rahmen von Kommissionsbesuchen in Polizeiinspektionen stellte die VA fest, dass bei diesen Untersuchungen immer wieder auch Exekutivbedienstete anwesend sind. Eine menschenrechtlich bedenkliche Situation.

Jeder Mensch hat ein Recht auf Privatsphäre – besonders ärztliche Untersuchungen sollten vertraulich behandelt werden. Eine Sondersituation entsteht in Polizeigewahrsam, wo angehaltene Personen ihre Ärztin bzw. ihren Arzt gar nicht frei wählen können. Die Anwesenheit Dritter verstößt gegen diesen Grundsatz. So fordert das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung oder Strafe (CPT), dass alle ärztlichen Untersuchungen von Personen in Polizeigewahrsam außer Hör- und Sichtweite von Vollzugsbeamten durchgeführt werden müssen. Einzige Ausnahme: Der Arzt bzw. die Ärztin besteht auf die Anwesenheit von Exektivbediensteten – beispielsweise aus Sicherheitsgründen.

Gemeinsame Empfehlungen an das BMI

Aus aktuellem Anlass empfahlen die Mitglieder der Volksanwaltschat – Dr. Gertrude Brinek, Dr. Peter Fichtenbauer und Dr. Günther Kräuter – dem Bundesministerium für Inneres daher die „Richtlinien für den polizeiärztlichen Dienst“ zu ändern. Grundsätzlich sollen bei ärztlichen Untersuchungen nur die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt anwesend sein. Damit die Privatsphäre gewahrt bleiben kann, sollten sich Dritte außer Hör-und Sichtweite befinden. Eine Exekutivbedienstete bzw. ein Exekutivbediensteter ist nur dann hinzuzuziehen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. In diesem Fall ist jedoch zu beachten, dass kein an der Festnahme beteiligter Exekutivbediensteter anwesend ist. Wenn eine Entkleidung notwendig ist, sollte der anwesende Beamte bzw. die anwesende Beamtin außerdem das gleiche Geschlecht wie die zu untersuchende Person haben.

Anwesenheit Dritter soll dokumentiert werden

Darüber hinaus schlägt die VA vor, eigene Untersuchungsräume einzurichten. Falls dies nicht möglich ist, sollen technische Vorkehrungen zum Einsatz kommen – wie Trennwände, Sichtschutz und Kopfhörer. Bei Neubauten empfiehlt die VA Untersuchungsräume mit Notrufsystem einzurichten. Jedenfalls soll die Anwesenheit Dritter bei polizeiärztlichen Untersuchungen entsprechend dokumentiert werden. Neben dem Namen des bzw. der Exekutivbediensteten sollte auch der Grund für seine bzw. ihre Anwesenheit festgehalten werden.

Großteils positive Rückmeldung

In einer Stellungnahme äußerte sich das BMI bereits positiv und sagte eine zeitnahe Überarbeitung der „Richtlinien für den polizeiärztlichen Dienst“ zu. Darin soll festgelegt werden, dass die festnehmenden Exekutivbediensteten nicht ident mit jenen bei der Untersuchung auf der Polizeiinspektion sein sollen. Auch die Geschlechtsidentität soll in die Richtlinie aufgenommen werden. Das Innenministeriumstellte in Aussicht, die Empfehlungen der VA größtenteils umzusetzen. Wenn allerdings aus Sicherheitsgründen die Anwesenheit der Exekutive von der Ärztin bzw. vom Arzt als notwendig erachtet wird, soll der bzw. die Exekutivbedienstete nicht außer Hör- und Sichtweite sein. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit lehnte das BMI auch ab, eigene Untersuchungsräume einzurichten. In Zukunft soll aber dokumentiert werden, ob Dritte bei einer Untersuchung anwesend waren. Eine Begründung sei nicht notwendig, da die Ärztin bzw. der Arzt über die Anwesenheit des Exekutivbediensteten entscheiden.